Bayerisches Verbraucherportal: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Gerichte und Behörden liefern ihre | Die Gerichte und Behörden liefern ihre Entscheidungen bzw. Informationen anonymisiert an die Firma Juris und die stellt sie in die Datenbank 'Bayern-Recht' ein (nach der Pressemitteilung von Ende Juni 2012;[[ Staatskanzlei]]chef [[Thomas Kreuzer]] schreibt darin, dass er das Portal freigeschaltet habe). | ||
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Version vom 19. Oktober 2012, 09:23 Uhr
Das Verbraucherportal der bayerischen Staatsregierung gibt seit 2012 den Bürgerinnen alle wesentlichen Entscheidungen bayerischer Gerichte zum Thema Verbraucherschutz kostenlos zur Kenntnis.
Die Gerichte und Behörden liefern ihre Entscheidungen bzw. Informationen anonymisiert an die Firma Juris und die stellt sie in die Datenbank 'Bayern-Recht' ein (nach der Pressemitteilung von Ende Juni 2012;Staatskanzleichef Thomas Kreuzer schreibt darin, dass er das Portal freigeschaltet habe).
Aufbereitet werden sie in die Themenbereiche
- Ernährung, Lebensmittelsicherheit
- Produktsicherheit, Chemikalien
- Markt & Recht
- Finanzen, Versicherungen
- Daten, Medien
- Energie
- Kinder & Jugendliche
- Generation 60plus
- Links und
- Publikationen.
Auf der Startseite steht Aktuelles.
Weblinks
Siehe auch
Zuständig in Bayern