Kreisjugendring München-Stadt: Unterschied zwischen den Versionen

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== Publikationen des KJR ==
Acht Mal jährlich erscheint der '''K3, das Magazin des KJR'''. Jede Ausgabe behandelt ein Schwerpunktthema (z.B. Stadt, Ganztagsbetreuung, Kindheit und Jugendzeit, etc.) mit dem Fokus auf Kinder und Jugendliche.
Des Weiteren veröffentlicht der KJR einmal jährlich einen '''Geschäftsbericht''' mit dem Bericht des Vorstands, Haushaltszahlen und weiteren wichtigen Informationen. Dazu gehört auch die KJR-Broschüre mit den Angeboten für Kinder und Jugendliche im Kreisjugendring München-Stadt.
Außerdem gibt es verschiedene Publikationen des KJR zu spezifischen Anlässen, Fachtagungen oder besonderen Projekten sowie Ergebnisse von Besucherbefragungen.
== Finanzierung ==
Der KJR verfügt über keine Eigenmittel. Er wird von der Landeshauptstadt München im Rahmen von Verträgen mit vom Stadtrat beschlossenen Finanzmitteln ausgestattet, die zweckgebunden eingesetzt werden (Jugendverbandsförderung, Freizeitstätten, Jugendübernachtungscamp im Kapuzinerhölzl). Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wird der Aufwand durch Elternbeiträge, gesetzliche Förderung nach BayKiBiG und Zuschüsse der Landeshauptstadt München finanziert. Das Jahresvolumen beträgt 2011 circa 25 Mio. Euro.
== Rechtliche Stellung ==
Rechtlich betrachtet ist der Kreisjugendring München-Stadt keine eigenständige Organisation, sondern eine „Gliederung“ des Bayerischen Jugendrings (BJR). Er stellt „keine eigene Rechtspersönlichkeit“ dar, gestaltet aber seine Angelegenheiten im Rahmen der Satzung und der Geschäftsordnung des BJR „eigenverantwortlich und selbständig“. Weil der '''Bayerische Jugendring''' seit 1948 wiederum eine '''Körperschaft des öffentlichen Rechts''' ist, hat er eine größere Bedeutung als die übrigen Landesjugendringe der anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Dies bedeutet, dass Bayern staatliche Aufgaben an den BJR delegiert, die dieser wahrnimmt. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, wird der BJR durch das Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung finanziert. Der BJR untersteht zudem der „Rechtsaufsicht des für die Jugendarbeit zuständigen Bayerischen Staatsministeriums“ (dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst), bei „Übertragung von Staatsaufgaben auch der Fachaufsicht“, wie es in der Satzung heißt.




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