Arbeitsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts München umfasst räumlich die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg/Lech, Miesbach, München, Starnberg und Wolfratshausen. Seine Außenkammer in Ingolstadt ist für die Amtsgerichtsbezirke Ingolstadt, Pfaffenhofen/Ilm und Neuburg/Donau) zuständig, die in Weilheim/Obb. für die Amtsgerichtsbezirke Weilheim und Garmisch-Partenkirchen.
Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts München umfasst räumlich die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg/Lech, Miesbach, München, Starnberg und Wolfratshausen. Seine Außenkammer in Ingolstadt ist für die Amtsgerichtsbezirke Ingolstadt, Pfaffenhofen/Ilm und Neuburg/Donau) zuständig, die in Weilheim/Obb. für die Amtsgerichtsbezirke Weilheim und Garmisch-Partenkirchen.


Präsident des Arbeitsgerichts ist Hans Dick.
Präsident des Arbeitsgerichts ist Frau Kautnik.
 
[https://www.arbg.bayern.de/die-arbeitsgerichtsbarkeit-in-bayern/arbg-muenchen// Das Arbeitsgericht München im Internet]
 
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Aktuelle Version vom 15. November 2025, 13:36 Uhr

Das Arbeitsgericht München ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es hat seinen Sitz in der Winzererstraße 106. Im Instanzenzug ist ihm das Landesarbeitsgericht München übergeordnet.

Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts München umfasst räumlich die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg/Lech, Miesbach, München, Starnberg und Wolfratshausen. Seine Außenkammer in Ingolstadt ist für die Amtsgerichtsbezirke Ingolstadt, Pfaffenhofen/Ilm und Neuburg/Donau) zuständig, die in Weilheim/Obb. für die Amtsgerichtsbezirke Weilheim und Garmisch-Partenkirchen.

Präsident des Arbeitsgerichts ist Frau Kautnik.

Das Arbeitsgericht München im Internet

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Das Thema "Arbeitsgericht" ist auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten unter: Arbeitsgericht München.