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* Bei Gegenständen, die in [[S-Bahn]]en, Zügen und dem [[Bahnhof|Bahnhofsbereich]] verloren wurden, ist das '''Fundbüro der Deutschen Bahn AG''' im [[Hauptbahnhof München]] die richtige Anlaufstelle: [http://www.s-bahn-muenchen.de/s_muenchen/view/service/fundsachen.shtml Fundbüro S-Bahn München] | * Bei Gegenständen, die in [[S-Bahn]]en, Zügen und dem [[Bahnhof|Bahnhofsbereich]] verloren wurden, ist das '''Fundbüro der Deutschen Bahn AG''' im [[Hauptbahnhof München]] die richtige Anlaufstelle: [http://www.s-bahn-muenchen.de/s_muenchen/view/service/fundsachen.shtml Fundbüro S-Bahn München] | ||
Die genannten Fundbüros sind | Die genannten Fundbüros sind <u>nicht</u> zuständig für: | ||
* Gegenstände, die außerhalb der Landeshauptstadt München gefunden wurden | * Gegenstände, die außerhalb der Landeshauptstadt München gefunden wurden | ||
* Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen | * Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen | ||
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Wird ein [[Fahrrad]] vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der [[Polizei]] erfolgen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden. | Wird ein [[Fahrrad]] vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der [[Polizei]] erfolgen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden. | ||
Auch für Fundräder ist das | Auch für Fundräder ist das städtische Fundbüro zuständig, ferner für aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernte Fahrräder<ref>Landeshauptstadt München: [http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10100977/ Fundbüro]</ref>. | ||
== Wie funktioniert die Suche? == | == Wie funktioniert die Suche? == | ||
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== Abholung von Fundsachen == | == Abholung von Fundsachen == | ||
Der Verlierer kann sein Eigentum beim Fundbüro abholen. Meist ist eine Lagergebühr zu entrichten. Außerdem hat der Finder einen Anspruch auf Finderlohn, [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__971.html § 971 BGB]. | Der Verlierer kann sein Eigentum beim Fundbüro abholen. Meist ist eine Lagergebühr zu entrichten. Außerdem hat der Finder einen Anspruch auf Finderlohn, § 971 BGB<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__971.html § 971 BGB]</ref>. | ||
== Nicht beanspruchte Fundsachen == | == Nicht beanspruchte Fundsachen == | ||
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=== Fundsachenversteigerung === | === Fundsachenversteigerung === | ||
Beansprucht der Finder die Fundsachen nicht, werden sie öffentlich versteigert. Fundbüros und Finanzämter halten regelmäßig Versteigerungen ab. | Beansprucht der Finder die Fundsachen nicht, werden sie öffentlich versteigert. Fundbüros und Finanzämter halten regelmäßig Versteigerungen ab. Während der Corona-Pandemie fanden solche Versteigerungen meist online statt. | ||
=== Versteigerungstermine === | === Versteigerungstermine === |
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