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Am 1. Februar 2023 trat nach einem Prozessvergleich zwischen der Stadtverwaltung, dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine weitere Verschärfung in Kraft. Als erste Stufe durften innerhalb des Mittleren Rings keine Dieselfahrzeuge mit Abgasnormen von Euro 4 oder schlechter mehr fahren. Ausnahmen gelten u.a. für Anwohner und Handwerker. Bei ausbleibender Verbesserung der Stickoxid-Werte hätte zum 1. Oktober 2023 auch ein Diesel-Fahrverbot für Euro 5 oder schlechter verhängt werden können. Als dritte Stufe drohte ab 1. April 2024 sogar ein Entfallen der pauschalen Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr. Weitere Ausnahmen z.B. für Handwerker, Schichtdienstleistende und Schwerbehinderte bleiben unbefristet bestehen. Ausnahmegenehmigungen können ab Anfang 2023 beim [[Kreisverwaltungsreferat]] beantragt werden<ref>[[Rathaus-Umschau]] 227/2022: [https://ru.muenchen.de/2022/227/104666 Referat für Klima- und Umweltschutz: Antworten zum Dieselfahrverbot]</ref>.
Am 1. Februar 2023 trat nach einem Prozessvergleich zwischen der Stadtverwaltung, dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine weitere Verschärfung in Kraft. Als erste Stufe durften innerhalb des Mittleren Rings keine Dieselfahrzeuge mit Abgasnormen von Euro 4 oder schlechter mehr fahren. Ausnahmen gelten u.a. für Anwohner und Handwerker. Bei ausbleibender Verbesserung der Stickoxid-Werte hätte zum 1. Oktober 2023 auch ein Diesel-Fahrverbot für Euro 5 oder schlechter verhängt werden können. Als dritte Stufe drohte ab 1. April 2024 sogar ein Entfallen der pauschalen Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr. Weitere Ausnahmen z.B. für Handwerker, Schichtdienstleistende und Schwerbehinderte bleiben unbefristet bestehen. Ausnahmegenehmigungen können ab Anfang 2023 beim [[Kreisverwaltungsreferat]] beantragt werden<ref>[[Rathaus-Umschau]] 227/2022: [https://ru.muenchen.de/2022/227/104666 Referat für Klima- und Umweltschutz: Antworten zum Dieselfahrverbot]</ref>.


Nach Stand von Juli 2023 haben sich die Abgaswerte so weit verbessert, dass eine Inkraftsetzung der zweiten oder gar dritten Stufe nicht erforderlich ist<ref>[[Münchner Merkur]], 25. Juli 2023: [https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadtrat-keine-weiteren-diesel-fahrverbote-in-muenchen-92415743.html Keine weiteren Diesel-Fahrverbote in München: Stadtrat soll zustimmen - Stufe eins bleibt aber bestehen]</ref>.
Nach Stand von Juli 2023 haben sich die Abgaswerte so weit verbessert, dass eine Inkraftsetzung der zweiten oder gar dritten Stufe nicht erforderlich ist<ref>[[Münchner Merkur]], 21. Juli 2023: [https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadtrat-keine-weiteren-diesel-fahrverbote-in-muenchen-92415743.html Keine weiteren Diesel-Fahrverbote in München: Stadtrat soll zustimmen - Stufe eins bleibt aber bestehen]</ref>.


== Literatur ==
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