Zensur: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit der Weimarer Republik findet Pressefreiheit durch das Verfolgen von Hochverrat, beispielsweise der {{WL2|Die Weltbühne}} und {{WL2|Spiegel-Affäre}}, ihre Grenzen.   
Seit der Weimarer Republik findet Pressefreiheit durch das Verfolgen von Hochverrat, beispielsweise der {{WL2|Die Weltbühne}} und {{WL2|Spiegel-Affäre}}, ihre Grenzen.   


Am 5. Dezember 1933 wurde mit der Gründung des {{WL2|Deutsches Nachrichtenbüro|Deutschen Nachrichtenbüros}} der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht. Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung  für ausgewählte Journalisten gehalten, welche detaillierte Weisungen und Verbote zu Inhalt, Platzierung, Gestaltung und Umfang beinhalteten.  Eigenrecherche war den Journalisten untersagt. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.<ref> Meyn, H , Massenmedien in Deutschland, Konstanz ,Neuauflage 2004 |Verlag Konstanz ,2004. kap. 3.3 Drittes Reich</ref>
Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des {{WL2|Deutsches Nachrichtenbüro|Deutschen Nachrichtenbüros}}, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht. Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung  für ausgewählte Journalisten gehalten, welche detaillierte Weisungen und Verbote zu Inhalt, Platzierung, Gestaltung und Umfang beinhalteten.  Eigenrecherche war den Journalisten untersagt. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.<ref>herausgegeben {{WL2|Léon Poliakov}}, Das Dritte Reich und seine Denker, [https://books.google.de/books?id=HK3yCQAAQBAJ&pg=PA446&dq=%22Die+Pressekonferenz+der+Reichsregierung+Sie%22&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwieruuMuebjAhVuo4sKHccIAtMQ6AEIKDAA#v=onepage&q=%22Die%20Pressekonferenz%20der%20Reichsregierung%20Sie%22&f=false S. 446]</ref>


Es existierte das {{WL2|Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda}}.
Es existierte das {{WL2|Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda}}.
Am 22. September 1933 wurde die {{WL2|Reichskulturkammer}} geschaffen, ihre 7 Kammer fungierten als  {{WL2|Gatekeeper (Nachrichtenforschung)}}:
Am 22. September 1933 wurde die {{WL2|Reichskulturkammer}} geschaffen, ihre 7 Kammer fungierten als  {{WL2|Gatekeeper (Nachrichtenforschung)}}:
Die  {{WL2|Reichsschrifttumskammer}} für Autoren. Beim Rundfunk durften nur noch Journalisten arbeiten, die Mitglied in der {{WL2|Reichsrundfunkkammer}} waren. Aufgenommen wird nur, wer Goebbels' Kriterien erfüllt.<ref>[https://www1.wdr.de/archiv/rundfunkgeschichte/rundfunkgeschichte124.html]; Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an {{WL2|Hans Heinrich Lammers}} zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur, Berlin, 26.6.1941, [http://www.polunbi.de/archiv/41-06-26-01.html][http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_doclist.cfm?sub_id=179&section_id=13&language=german]</ref>
Die  {{WL2|Reichsschrifttumskammer}} für Autoren. Beim Rundfunk durften nur noch Journalisten arbeiten, die Mitglied in der {{WL2|Reichsrundfunkkammer}} waren. Aufgenommen wird nur, wer Goebbels' Kriterien erfüllt.<ref>[https://www1.wdr.de/archiv/rundfunkgeschichte/rundfunkgeschichte124.html]; Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an {{WL2|Hans Heinrich Lammers}} zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur, Berlin, 26.6.1941, [http://www.polunbi.de/archiv/41-06-26-01.html][http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_doclist.cfm?sub_id=179&section_id=13&language=german]</ref>
Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 erklärte Journalisten und Redakteure zu Staatsbeamten und ihre Tätigkeit zur öffenntlichen Aufgabe.<ref>Schriftleitergesetz, [http://pressechronik1933.dpmu.de/schriftleitergesetz-4-10-1933/]</ref>
Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 erklärte Journalisten und Redakteure zu Staatsbeamten und ihre Tätigkeit zur öffentlichen Aufgabe.<ref>Schriftleitergesetz, [http://pressechronik1933.dpmu.de/schriftleitergesetz-4-10-1933/]</ref>


== Etymologie ==
== Etymologie ==

Version vom 3. August 2019, 11:05 Uhr

Zensur als staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen

Die Zensur ist ein, seit der Besetzung Münchens durch Freikorpstruppen am 1. Mai 1919, antiquierter Begriff für Content-ModerationW.

Seit der Weimarer Republik findet Pressefreiheit durch das Verfolgen von Hochverrat, beispielsweise der Die WeltbühneW und Spiegel-AffäreW, ihre Grenzen.

Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des Deutschen NachrichtenbürosW, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht. Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung für ausgewählte Journalisten gehalten, welche detaillierte Weisungen und Verbote zu Inhalt, Platzierung, Gestaltung und Umfang beinhalteten. Eigenrecherche war den Journalisten untersagt. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.[1]

Es existierte das Reichsministerium für Volksaufklärung und PropagandaW. Am 22. September 1933 wurde die ReichskulturkammerW geschaffen, ihre 7 Kammer fungierten als Gatekeeper (Nachrichtenforschung)W: Die ReichsschrifttumskammerW für Autoren. Beim Rundfunk durften nur noch Journalisten arbeiten, die Mitglied in der ReichsrundfunkkammerW waren. Aufgenommen wird nur, wer Goebbels' Kriterien erfüllt.[2] Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 erklärte Journalisten und Redakteure zu Staatsbeamten und ihre Tätigkeit zur öffentlichen Aufgabe.[3]

Etymologie

Zensur aus dem Lateinischen censura

Hinweise auf Artikel zu dem Thema

Fußnoten

  1. herausgegeben Léon PoliakovW, Das Dritte Reich und seine Denker, S. 446
  2. [1]; Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an Hans Heinrich LammersW zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur, Berlin, 26.6.1941, [2][3]
  3. Schriftleitergesetz, [4]


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