Mittlerer Ring: Unterschied zwischen den Versionen

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== Umweltschutz und Fahrverbote ==
== Umweltschutz und Fahrverbote ==
Ab dem 1. Februar 2008 trat innerhalb Mittleren Ring für Kraftfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zGM eine '''Umweltzone''' in Kraft ­- Ausnahmen sind direkte Lieferungen oder Fahrten zum oder vom Standort. [http://www.muenchen.de/umweltzone#01 Offizielle weitere Informationen dort… ].
Ab dem 1. Februar 2008 trat innerhalb Mittleren Ring für Kraftfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zGM eine '''Umweltzone''' in Kraft ­- Ausnahmen sind direkte Lieferungen oder Fahrten zum oder vom Standort<ref>Landeshauptstadt München: [http://www.muenchen.de/umweltzone#01 Umweltzone]</ref>.


Im Februar 2023 soll nach einem Prozessvergleich zwischen der Stadtverwaltung, dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine weitere Verschärfung in Kraft treten. Ab 1. Februar 2023 dürfen innerhalb des Mittleren Rings keine Dieselfahrzeuge mit schlechteren Abgasnormen als Euro 4 mehr fahren. Ausnahmen gelten u.a. für Anwohner und Handwerker. Ist dadurch keine Verbesserung der Stickoxid-Werte erreichbar, wird zum 1. Oktober 2023 auch ein Diesel-Fahrverbot für schlechtere Werte als Euro 5 verhängt. Als dritte Stufe droht ab 1. April 2024 ein Entfallen der pauschalen Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr. Weitere Ausnahmen z.B. für Handwerker, Schichtdienstleistende und Schwerbehinderte bleiben unbefristet bestehen. Ausnahmegenehmigungen können ab Anfang 2023 beim [[Kreisverwaltungsreferat]] beantragt werden<ref>[[Rathaus-Umschau]] 227/2022: [https://ru.muenchen.de/2022/227/104666 Referat für Klima- und Umweltschutz: Antworten zum Dieselfahrverbot]</ref>.
Im Februar 2023 soll nach einem Prozessvergleich zwischen der Stadtverwaltung, dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine weitere Verschärfung in Kraft treten. Ab 1. Februar 2023 dürfen innerhalb des Mittleren Rings keine Dieselfahrzeuge mit schlechteren Abgasnormen als Euro 4 mehr fahren. Ausnahmen gelten u.a. für Anwohner und Handwerker. Ist dadurch keine Verbesserung der Stickoxid-Werte erreichbar, wird zum 1. Oktober 2023 auch ein Diesel-Fahrverbot für schlechtere Werte als Euro 5 verhängt. Als dritte Stufe droht ab 1. April 2024 ein Entfallen der pauschalen Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr. Weitere Ausnahmen z.B. für Handwerker, Schichtdienstleistende und Schwerbehinderte bleiben unbefristet bestehen. Ausnahmegenehmigungen können ab Anfang 2023 beim [[Kreisverwaltungsreferat]] beantragt werden<ref>[[Rathaus-Umschau]] 227/2022: [https://ru.muenchen.de/2022/227/104666 Referat für Klima- und Umweltschutz: Antworten zum Dieselfahrverbot]</ref>.
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