Verfassung für das Königreich Bayern von 1818

Lücken: wesentliche Inhalte, Veränderungen gegenüber der Constitution (1808), damalige und heutige Kritik an ihren Bestimmungen

Die Verfassung für das Königreich Bayern von 1818 war die zweite Verfassung desnoch jungen Königreichs und bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918 gültig.


Am 26. Mai 1818 unterschrieb Maximilian I. Joseph von Bayern – als erster der fünf deutschen Könige – eine „aus Unserm freyen Entschlusse euch gegebene“ neue Verfassung. Bayern war damit der achte Staat des Deutschen Bundes, der eine geschriebene Verfassung erhielt.

Der Hintergrund ihres Entstehens war es, die Bemühungen Metternichs (Österreich) um eine Bundesverfassung zu verhindern.


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