Sankt-Georgs-Orden

Der Hausritterorden vom Heiligen Georg, kurz Georgsorden, war ein bayerischer Ritterorden. Er existiert als Hausorden des so genannten Hauses Wittelsbach (eine Adelsfamilie mit einigen Königen in Bayern) bis heute.

Benannt ist er nach dem Heiligen Georg. Sein Ordenszeichen in Bayern ist ein achtspitziges goldenes Kreuz mit kleinen Kugeln auf den Kreuzspitzen und auf himmelblauem Grund im Medaillon ein Bild der auf einer Mondsichel stehenden Jungfrau Maria, also der Patrona Bavariae.

Neben einer ordentlichen 16er-Adelsprobe verlangte man seit 1729 im kurbayerischen Georgsorden als Zulassungsvoraussetzung auch einen zusätzlichen Nachweis über die Standesqualität von vier Ur-Ur-Urgroßeltern. Der Proband musste belegen, dass die Eltern seines Ur-Urgroßvaters väterlicherseits ebenso adlig waren wie diejenigen väterlicherseits seiner Mutter. Insgesamt wurde somit die Standesqualität von 20 Vorfahren geprüft.

Am kurbayerischen Hof wurde laut eines Dekrets von 1763 der Zugang zu Hofämtern durch die Adelsprobe geregelt. Kämmerer mussten acht, Truchsessen hingegen nur vier adlige Vorfahren nachweisen.

Siehe auch

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