Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

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Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat ihren Sitz im Tal 33 in der Altstadt und ist die Berufsständische Körperschaft der Anwaltschaft.

Als eine von 28 regionalen Rechtsanwaltskammern ist die Rechtsanwaltskammer München die Basis der anwaltlichen Selbstverwaltung. Die Kammer hat 21.912 Mitglieder (Stand: 31. Dezember 2018). Sie ist mit den anderen Regionalkammern im Bundesgebiet zur Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen. Zu ihren Aufgaben zählt die Berufsaufsicht, die Zulassung und der Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und die Beratung und Betreuung ihrer Mitglieder. Der Gesetzgeber hat ihr einen umfassenden Aufgabenkatalog zugewiesen, der in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt ist. Darüber hinaus ist die Rechtsanwaltskammer München die Interessenvertretung der in ihrem Kammerbezirk zugelassenen Rechtsanwälte.

Der Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer München umfasst die Landgerichtsbezirke Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München I, München II, Passau und Traunstein. Die Landesjustizverwaltung führt nach § 62 Abs. 2 S. 1 BRAO die Staatsaufsicht über die Rechtsanwaltskammer. Diese ist allerdings nach der Bayerischen Verordnung zur Übertragung von Befugnissen der Landesjustizverwaltung nach § 224 BRAO[8] (ÜbertragungsVO-BRAO) vom 12. September 2007 (GVBl 2007, S. 654) dem Präsidenten des Oberlandesgerichts München übertragen.

Weblinks

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Die Seite ist über diesen Link aufrufbar: Rechtsanwaltskammer München.