Polizeipräsidium München: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Polizeipräsidium München''' (PPM) untersteht dem [[Bayerisches Staatsministerium des Innern|Bayerischen Staatsministerium des Innern]] und speziell für die Stadt und und den Landkreis München zuständig, der damit aus dem Zuständigkeitsbereich des [[Polizeipräsidium Oberbayern|Polizeipräsidiums Oberbayern]] herausfällt.
Das '''Polizeipräsidium München''' (PPM) untersteht dem [[Bayerisches Staatsministerium des Innern|Bayerischen Staatsministerium des Innern]] und speziell für die Stadt und und den Landkreis München zuständig, der damit aus dem Zuständigkeitsbereich des [[Polizeipräsidium Oberbayern|Polizeipräsidiums Oberbayern]] herausfällt.
Dem PPM unterstehen zur Erfüllung der Aufgaben die 5 Polizeidirektionen [[Polizeidirektion München-Verkehr|München-Verkehr]], [[Polizeidirektion München-Nord|München-Nord]], [[Polizeidirektion München-Süd|München-Süd]], [[Polizeidirektion München-West|München-West]] und [[Polizeidirektion München-Ost|München-Ost]].


==Adresse==
==Adresse==
6.256

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