Polizeipräsidium München: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Polizeipräsidium München''' (PPM) untersteht dem [[Bayerisches Staatsministerium des Innern|Bayerischen Staatsministerium des Innern]] und speziell für die Stadt und und den Landkreis München zuständig, der damit aus dem Zuständigkeitsbereich des [[Polizeipräsidium | Das '''Polizeipräsidium München''' (PPM) untersteht dem [[Bayerisches Staatsministerium des Innern|Bayerischen Staatsministerium des Innern]] und speziell für die Stadt und und den Landkreis München zuständig, der damit aus dem Zuständigkeitsbereich des [[Polizeipräsidium Oberbayern|Polizeipräsidiums Oberbayern]] herausfällt. | ||
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