Maibaum

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Ein Maibaum ist in Oberbayern ein geschälter, geschmückter Baumstamm, der am 1. Mai aufgerichtet wird. Grün ist daran nur noch der oberste Wipfel.

Der Maibaum am Viktualienmarkt (Foto: K.S., 2018)

Die hiesigen Maibaumstämme sind in der Regel weiß-blau gestrichen.

Ein richtig geschnürter (bemalter) Baum hat hier in München die Spirale von unten links nach oben rechts gedreht. Als Vorlage dient dabei die bayerische Raute, die ja unseren weiss-blauen Himmel darstellt.

Andernorts bleiben sie im Naturzustand mit Rinde belassen oder, wie im Isarwinkel (Bad Tölz), sind nur "geschöpst" (bzw. auch "geschäpst" - entrindet). In Franken sieht man sie in weiß-rotem Streifendesign. Und auch in Oberbayern gibt es einen rot-weißen Sonderling: In Mühldorf am Inn wird der Maibaum stets rot-weiß gefärbt, da die Stadt früher zum Fürstbistum Salzburg gehörte und sich seitdem mit diesen Farben schmückt.



Im Maibaum findet der Zusammenhalt und auch der Wohlstand eines Dorfes einen sichtbaren Ausdruck. Das erklärt den alljährlichen Wettstreit darum, wo der höchste und prachtvollste Baum errichtet wurde. Höhen über 30 Meter sind keine Seltenheit.

Innerhalb des Stadtgebietes München dürfen Maibäume schon seit Jahren eigentlich nur noch per Kran aufgestellt werden, Konsequenzen aus einem tödlichen Unfall Anfang der 1980er Jahre. Aber in manchen Umlandgemeinden hat sich der Brauch gehalten, den Maibaum mit Stangen in die Senkrechte zu heben.

Seit 2005 müssen Maibäume, die länger als ein Jahr stehen sollen, jährlich vom TÜV auf ihre Standfestigkeit geprüft werden. In München darf aus versicherungsrechtlichen Gründen ein Maibaum generell maximal fünf Jahre stehen. Also ist 2017 wieder ein Neuer dran. (nach Quelle: ganz-muenchen.de, Maibaum-Special)

Maibaumstehlen

Maibäume wurden früher in der Walpurgisnacht (30. April) geschlagen, an manchen Orten aber auch erst am Morgen des 1. Mai. Heute geschieht dies meist früher, um sie in Ruhe herzurichten, zu streichen und zusätzlich mit allerlei Dekoration und Ständesymbolen aufputzen zu können.

Daraus folgt, dass sie in dieser Zeit streng bewacht werden müssen: Maibaumdiebe, die keine Mühe scheuen, lauern hinter jeder Ecke, und ist er erst geklaut, wird eine Auslöse fällig. Wie z.B. der Maibaum auf der Zugspitze, der erst in letzter Minute gegen Brotzeit und Freibier wieder herausgegeben werden konnte.

Der Maibaum-Diebstahl unterliegt Regeln, zu denen ganz sicher auch gehört, dass die Polizei sehr kulant ist bei der Verfolgung der "Straftat" oder den Verkehrssicherungspflichten bei der Holzabfuhr. Wer von sich aus als Bestohlener die Polizei einschaltet, hat Respekt und Achtung in den Nachbargemeinden schnell verloren, das gehört sich einfach nicht.

Wann und wie darf nun geklaut werden? Zunächst muss das Objekt der Maibaumdiebesbegierde bereits gefällt sein. Ein noch fest verwurzelter Baum, von dem nur bekannt ist, dass er als Maibaum gewählt wurde, darf deshalb nicht entwendet werden. Liegt der Baum nach dem Fällen, darf er dennoch nicht schon aus dem Wald gestohlen werden, das wäre Holzdiebstahl.

Nach der Tradition dürfte er eigentlich nur in der Walpurgisnacht selbst geraubt werden, und nur, wenn er sich innerhalb des Ortes befindet, in dem er aufgestellt werden soll. Denn erst jetzt besitzt er die Kraft eines Fruchtbarkeitssymbols.

Legt schließlich während des Klauversuches ein irgendwie doch noch aufgeweckter oder aufgetauchter Maibaumwächter seine Hand auf den Baum und ruft "der bleibt do" ("da" gilt zur äußersten Not auch), darf der so geschützte Maibaum von den Maibaumdieben nicht mehr angerührt werden. Das spart nebenbei dem Maibaumverein Geld und bringt der/dem mutigen Retter(in) daheim ewigen Ruhm.

Auch wenn der Diebstahl noch während des Abtransportes innerhalb der Gemeindegrenzen entdeckt wird, muss der Baum zurückgegeben werden. Bereits aufgestellte Maibäume können ebenfalls nicht mehr gestohlen werden.

Übrigens: Scheitern die Verhandlungen und wird der Maibaum nicht ausgelöst, stellen ihn die neuen "Besitzer" als Schandmal für das Nachbardorf oder den Nachbarstadtteil und als zusätzlichen Segensbringer für ihren eigenen Ort auf. Nach einigen Wochen wird die Beute dann zersägt und versteigert. Oft wird an diesem "Schandbaum" dann eine Tafel befestigt, auf der die Maibaumdiebe ihre Enttäuschung durch Spottverse zum Ausdruck bringen. (nach Quelle: ganz-muenchen.de, Maibaum-Special)

Geschichte

Die Bauernburschen holten sich gewöhnlich im Staatsforst ihren Maibaum, woraufhin die kurfürstliche Regierung 1690 in Altbayern das Maibaumsetzen verbot. Erst König Ludwig I. erlaubte im April 1827 endgültig das Maibaum-Aufstellung in Bayern und insgeheim damit das Holzschlagen.

Im ausgehenden 18. Jahrhundert entwickelt sich der Maibaum zu einem Symbol des neuen bayerischen Staatsbewusstseins. Die freien Gemeinden sahen in ihm geradezu ein Zeichen der erlangten bürgerlichen Selbständigkeit innerhalb des vom Minister Montgelas geschaffenen Staatsgebildes.

"Masten, die auf Grund des Brauchtums errichtet werden" sind heute nach Artikel 63, Absatz 1, Ziffer 4 d der Bayerischen Bauordnung genehmigungsfrei.(nach Quelle: ganz-muenchen.de, Maibaum-Special")

Siehe auch

Weblinks

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