Landgericht München

Aus den zwei Landgerichtsbezirken „Landgericht München links der Isar“ und „Landgericht München rechts der Isar“ wurden 1862 die gleichnamigen Bezirksämter und später aus diesen diverse Landkreise gebildet.

Heute bestehen in München als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit das Landgericht München I (zuständig für das Gebiet der Landeshauptstadt München und des Landkreises München (Amtsgerichtsbezirk München) und das Landgericht München II (zuständig für große Teile von Oberbayern).

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