Kassenärztliche Vereinigung Bayerns: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) ist die größte der insgesamt 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland.  Ihr Sitz ist in der [[Elsenheimerstraße]] 39 in [[Laim]].  
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) ist die größte der insgesamt 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland.  Ihr Sitz ist in der [[Elsenheimerstraße]] 39 in [[Laim]].  


Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die KVB die Interessen ihrer Mitglieder, rund 28.000 in Bayern niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten, gegenüber Politik, Krankenkassen und Öffentlichkeit. Gleichzeitig erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben der Sicherstellung und Gewährleistung: Die KVB stellt sicher, dass flächendeckend in ganz Bayern Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten tätig sind, die gesetzlich Krankenversicherte gegen Vorlage der Elektronischen Gesundheitskarte behandeln. Ihr Sitz ist in der [[Elsenheimerstraße]] 39.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die KVB die Interessen ihrer Mitglieder, rund 28.000 in Bayern niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten, gegenüber Politik, Krankenkassen und Öffentlichkeit. Gleichzeitig erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben der Sicherstellung und Gewährleistung: Die KVB stellt sicher, dass flächendeckend in ganz Bayern Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten tätig sind, die gesetzlich Krankenversicherte gegen Vorlage der Elektronischen Gesundheitskarte behandeln.


Und sie gewährleistet, dass die in der ambulanten Versorgung tätigen Ärzte und Psychotherapeuten gut aus- und fortgebildet sind, ausschließlich moderne Medizintechnik einsetzen und mit den finanziellen Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung wirtschaftlich umgehen (Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V).  
Und sie gewährleistet, dass die in der ambulanten Versorgung tätigen Ärzte und Psychotherapeuten gut aus- und fortgebildet sind, ausschließlich moderne Medizintechnik einsetzen und mit den finanziellen Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung wirtschaftlich umgehen (Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V).  
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