Hitler-Jugend

Unter dem Nazi-Namen Hitlerjugend (meist abgekürzt mit HJ) werden meistens die gesamten NS-Jugendorganisationen verstanden: Jungvolk (JV), Hitlerjugend (HJ), Jungmädelbund (JM), Bund Deutscher Mädel (BDM) sowie die diversen vormilitärischen Sondereinheiten (z.B. Motor-, Marine-, Flieger-HJ) und das BDM-Werk "Glaube und Schönheit" für 17- bis 21jährige Frauen.

Ab 1933 wurde die bis dahin reine NS-Organisation de facto zur totalitären Staatsjugend ausgebaut. Dies wurde 1936 als Gesetz festgelegt. Der Anspruch war übergreifend über andere Organisationen und den nicht organisierten Zugriff auf Kinder und Jugendliche. Ab 1939 wurde die Mitgliedschaft für Jugendliche in Vorbereitung auf Arbeitsdienst und Wehrpflicht verpflichtend. Das Prinzip "Jugend wird durch Jugend geführt" trug zur Anziehungskraft der Organisation bei. Wesentlich bei der Verbreitung waren die besonderen Rechte der HJ im Schulalltag.

Die angestrebte totale Erfassung der Kindheit und Jugend ließ sich allerdings nicht verwirklichen. Eine Schwachstelle bildeten die provinziellen und katholisch geprägten Regionen Bayerns. Mit dem Kontrollratsgesetz vom 10. Oktober 1945 wurde die HJ wie die NSDAP und deren übrigen Gliederungen aufgelöst. Ein Werbung für sie ist seither verboten.

Weblinks