Gewerkschaftsverbot 1933

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Am 2. Mai 1933 stürmten die Nationalsozialisten in München wie in ganz Deutschland die Gewerkschaftshäuser. Die Gewerkschaften wurden verboten, enteignet und führende Funktionäre festgenommen.

Die Nazis erklärten den 1. Mai 1933 im gesamten Reich zum gesetzlichen Feiertag, zum "Ehrentag der Nationalen Arbeit". Der seit 1889/90 bestehende internationale Kampftag der Werktätigen wurden von den Nazis zum "Nationalen Feiertag des Deutschen Volkes" verfälscht.

Historische Stichworte zu diesem Datum:

Machtergreifung (Link beim hist-lex-by)
die NS-Deutsche Arbeitsfront, angebliche Volksgemeinschaft und die Betriebsgemeinschaften unter dem Chef als Führer
NS-Führerprinzip
Tag der Arbeit
Nationalsozialismus

6. und 9. März, SA und Polizei durchsuchen Gewerkschaftshäuser

Die Führung des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) hatte sich im Februar für politisch neutral erklärt.

Einen Tag nach der Reichstagswahl gibt es Überfälle auf Gewerkschaftshäuser überall in Deutschland, am 9. März auch in München. Die Durchsuchungen sollen Beweise für Beteiligung am Reichstagsbrand oder zumindest der Korruption und Geldverschwendung zu Tage fördern. In München gab es sechs Ordnerbinden der SPD in Gewerkschaftsräumen.

Aufruf zur Teilnahme an den Feiern zum nationalsozialistischen Tag der nationalen Arbeit

Der Aufruf des ADGB-Bundesvorstands zur Teilnahme an den Feiern zum nationalsozialistischen "Tag der nationalen Arbeit", veröffentlicht am 22. April 1933 in der "Gewerkschafts-Zeitung":

"Der deutsche Arbeiter soll am 1. Mai standesbewußt demonstrieren und ein vollberechtigtes Mitglied der deutschen Volksgemeinschaft werden."

Der Tag davor: 1. Mai 1933

Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB), zu dem sich die Freien Gewerkschaften zu Beginn der Weimarer Republik zusammengeschlossen hatten, rief 1933 seine Mitglieder dazu auf, an den von der nationalsozialistischen Regierung staatlicherseits veranstalteten Maifeiern teilzunehmen. Dies geschah in der kleinen Hoffnung, die Gewerkschaften auch unter den Bedingungen des Faschismus als legale Organisationen erhalten zu können. Denn inzwischen gab es eine Reihe Verbote, eine Unmenge an Verhaftungen und die ersten Konzentrationslager.

Wie selbstverständlich begehen die Nazis den 1. Mai 1933 als "Feiertag der Nationalen Arbeit".

Was die Arbeiterbewegung seit Langem fordert - die Anerkennung des 1. Mai als bezahlten Feiertag - wurde von Hitler gewährt. Er veranstaltete Umzüge und Feuerwerke und pflanzt, medial verfolgt von Arbeitern in Festtagslaune, in Berlin-Tempelhof eine "Hindenburg-Eiche".

Die faschistischen "Feiern" zum 1. Mai 1933, wie auch in den folgenden Jahren, unterschieden sich grundsätzlich von den bisher gewohnten Maifeiern der Arbeiterbewegung. Die öffentlichen und betrieblichen protzig aufgezogenen Massenaufmärsche wurden unter dem "Schutz" von SA und SS durchgeführt. Wer also dabei nicht parierte, musste damit rechnen, sofort zusammengeschlagen und dann in ein KZ gebracht zu werden. Es wurden nun nicht mehr Forderungen der Arbeiterbewegung formuliert, sondern Propagandareden zur Stabilisierung des Führers und des NS-Staates geschwungen. Dabei versuchten die Nazis den Arbeitern vorzugaukeln, ihre Interessen nicht nur anzuerkennen sondern sie sogar zu fördern. Die Teilnahme an dieser nationalsozialistischen Farce war verpflichtend, wobei sich alle Arbeitnehmer wie jeden Tag morgens in ihren Betrieben einzufinden, ihre Karte in die Stechuhr zu stecken oder ihre Kontrollmarken abzugeben hatten, die sie erst bei den Hauptveranstaltungen auf dem Königsplatz oder auf der Theresienwiese zurückerhielten.

2. Mai

Am 2. Mai 1933 zerschlugen die Nazis auch in München die im ADGB zusammengeschlossenen Freien Gewerkschaften endgültig und konnten damit die organisierten Arbeiterbewegung für 12 Jahre "ausschalten".

Das Vermögen des ADGB, wie auch das der am 24. Juni 1933 verbotenen christlichen Gewerkschaften, wurde der im Mai d. J. geschaffenen faschistischen Deutschen Arbeitsfront (DAF der NSDAP) zugeschlagen.

Weiterer Verlauf

Das Parteien-Verbot, auch von SPD und Arbeiterwohlfahrt im Sommer 1933 beseitigte die letzten Organisationen der Arbeiterbewegung.

Siehe zum Thema auch

Zitat

aus Widerstand in München: 2004, 3. erweiterte Auflage 2011. ISBN 3-9809058-2-9

Es war eine Schicksalsstunde Deutschlands. Die Männer des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold waren bereit, das Gewerkschaftshaus in München zu verteidigen. Sie hatten Gewehre und ein Maschinengewehr, das auf die anrückende bewaffnete SA, die Sturmabteilung Hitlers, gerichtet war. Doch da rief Erhard Auer, der Vorsitzende der bayerischen SPD, im Gewerkschaftshaus an, man solle keinen Widerstand leisten, das Innenministerium habe zugesagt, Polizeischutz zu schicken. Zu Freunden soll Auer gesagt haben: »Ich weiß aus sicherer Quelle, dass die bayerische Polizei den Nationalsozialisten, wenn sie zur Gewalt greifen, einen 'warmen Empfang' bereiten wird«.
Einige der Reichsbannerleute äußerten später die Überzeugung: »Hätten wir der SA Widerstand geleistet, wäre das ein Fanal für ganz Deutschland gewesen. Zum Aufstand gegen Hitler und seine Horden. Dann wäre alles anders gekommen«.

Goebbels notierte in sein Tagebuch:

"Es wird vielleicht ein paar Tage Krach geben, aber dann gehören sie uns".

Medien

Literatur

  • Klaus Hesse, Philipp Springer, Reinhard Rürup (Hrsg.): Vor aller Augen. Fotodokumente des nationalsozialistischen Terrors in der Provinz. Essen: Klartext Verlag, 2002. 216 S. 335 s/w Abbildungen. EUR 19.90 (broschiert), ISBN 978-3-88474-950-0
  • Dirk Erb. Hrsg.: Gleichgeschaltet: Der Nazi-Terror gegen Gewerkschaften und Berufsverbände 1930 bis 1933. Göttingen : Steidl 2001. - 256 S.
Eine Dokumentation - Die "Gleichschaltung" von Parteien und Justiz, Gewerkschaften und Berufverbänden hat eine Vorgeschichte, die als schleichender Prozess tief in den Alltag der Menschen hineinreichte. Die Dokumentation hält solche Momente fest: Ein Nazitrupp sprengt eine Versammlung, Gewerkschafter appellierten an den längst handlungsunfähigen Reichspräsidenten, Redaktionsräume werden durch SA verwüstet. Neben teilweise bislang unveröffentlichten Texten enthält der Band viele Fotografien.
  • Quellen zur Geschichte der deutschen Gewerkschafts-Bewegung im 20. Jahrhundert, hrsg. von Hermann Weber, Klaus Schönhoven und Klaus Tenfelde, Band 4, Die Gewerkschaften in der Endphase der Republik 1930-1944, bearb. von Peter Jahn. - Köln, Bund-Verlag, 1988, 1 023 S.
Dieser Band der Quellenedition zeigt zunächst das Bemühen der GewerkschafterInnen, unter den schwierigen Bedingungen seit dem Sturz der letzten parlamentarischen Regierung 1930 die Substanz der sozialen Demokratie von Weimar zu retten. Schließlich wird der vergebliche Versuch dokumentiert, den Fortbestand der gewerkschaftliochen Organisationen durch weitreichende Zugeständnisse an das Nazi-Regime zu sichern. So finden sich hier neben Vorstands- und Ausschuss- Protokollen des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes auch Dokumente aus verschiedenen Archivbeständen.
  • Ulrich Borsdorf [u.a. Redakt.]; Ernst Breit (Hrsg.): Aufstieg des Nationalsozialismus : Untergang der Republik ; Zerschlagung der Gewerkschaften. Dokumentation der historisch-politischen Konferenz des DGB im Mai 1983 in Dortmund. Köln, Bund-Verlag, 1984. 265 S. Bibliogr. S. 245-259.
  • Jacques Schwarz: „Wir diskutieren unser baldiges Ende" – die Auflösung der Gewerkschaften 1933 – eine Chronik. Verlag Verein zum Studium Sozialer Bewegungen, Berlin. (Begleitmaterial zur Ausstellung "Der Arbeit Häuser Blütezeit, Berliner Gewerkschaftshäuser bis zu ihrer Besetzung 1933)

Weblinks