Generalplan für München

1810 erhielt Friedrich Ludwig Sckell den Auftrag von König Max I. Joseph zur Ausarbeitung eines Generalplans für München, der Altstadt und Burgfrieden umfassend überplanen sollte. Über Jahrhunderte hinweg hatte sich die Bautätigkeit in München bis dahin fast nur innerhalb der Stadtmauern abgespielt; Ausdruck davon ist die Bau- und Kundschaftordnung von 1489. In diesem Zusammenhang wird auf das Bauverbot für den Marienplatz durch Kaiser Ludwig der Bayer von 1315 hingewiesen.

Vor den Toren der Stadt, auf und vor den Befestigungen, den Bastionen, hatte sich zum Teil eine ungeordnete „wilde“ Bebauung entwickelt. Sckell entwickelte nun Grundsätze: Sanierung der Altstadt, städtebauliche Erschließung des Burgfriedens für eine Stadterweiterung, die Umgestaltung des Festungsgeländes zu einer Übergangszone.

Bis 1818 arbeitete die Baukommission unter seiner Leitung die Teilpläne des Gesamtwerks aus: auf der Basis des „Generalplan I“ für die Maxvorstadt vom 1. Juli 1811. Er war der Beginn der modernen Stadtplanung in München. Dann verschwand er in den Schubladen des Königs.

Umsetzungsschritte

Die weitere "königliche" Stadtplanung danach beschränkte sich weitgehend auf die Achse Königsplatz und Ludwigstraße und den Fürstenweg nach Nymphenburg.

Sckell entwarf 1811 und 1812 zwei Teilpläne für das Festungsgelände zwischen Hofgarten und Sendlinger Tor. Diese beiden Projekte wurden realisiert. Die Sonnenstraße entstand als Alleegürtel mit "Land-Häusern" in offener Bauweise als Grenze zur Altstadt nach Vorherrs Vorgaben. Der eingeebnete Maximiliansplatz sollte als Freiraum für Märkte und Dulten dienen. Im Westen, entlang der heutigen Ottostraße, gab es einen Grüngürtel hin zur Maxvorstadt.

Die weitere Entwicklung

Maximilian von Montgelas (1759 – 1838) führte die Bauleitplanung ein, z.B. durch die „Instruction“ über die Baulinien („Alignement“), Bebauungspläne und Generalpläne, die den heutigen Flächennutzungsplänen vergleichbar sind. Das 1801 gegründete Topographische Büro fertigte die für die Stadtplanung unverzichtbaren Katasterpläne.

1805 erhielt das General-Landes-Kommissariat den Auftrag, „einen als Gesetz obliegenden pragmatischen Baulinienplan für hiesige Stadt" aufzustellen.

Leo von Klenze wurde 1816 von Kronprinz Ludwig, dem späteren Ludwig I., mit der Erstellung des Generalplans für den Bereich vor dem Schwabinger Tor betraut, der 1817 genehmigt und danach umgesetzt wurde. Ludwig war 1812 von seinem Vater mit der Leitung der Planung beauftragt worden.

Schon als Kronprinz hielt der spätere König Maximilian II. seine Gedanken etwa ab 1830 zur Stadtplanung fest. Ein großes, lange von ihm verfolgtes Projekt war der Grünzug um die gesamte Stadt.


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Karl Meitinger legt 1946 dem Stadtrat einen Entwurf vor: Das neue München. Vorschläge zum Wiederaufbau. (Nachdruck Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege als Hrsg.)


Herbert Jensen aus Kiel; Leitung der Arbeitsgemeinschaft Stadtentwicklungsplan München, der Jensen-Plan (1966) sah u.a. die (erste) große Fußgängerzone vor.

1963 und 1975 verabschiedete der Stadtrat einen neuen Stadtentwicklungsplan. Letzterer war vom Entwicklungsbruch von 1973 geprägt. Einerseits gab es das rasche Wachstum der Nachkriegszeit der 1960/70er Jahre zu kanalisieren und doch gleichzeitig Wirtschaftswachstum zu fördern.

Literatur

Weblinks

Siehe auch