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COVID-19-Ausgangsbeschränkung


  • Die Bayerische Staatsregierung erließ am 20. März 2020 eine Ausgangsbeschränkung mit Wirkung vom 21. März 2020, 0 Uhr. Die Maßnahmen wurden bis 19. April 2020 verlängert. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft - dies aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt. Aufenthalte im Freien sind nur zum Spazierengehen oder Luftschnappen gestattet. „Längeres Sitzen im Freien“ ist beispielsweise allein auf einer Parkbank zum Lesen gestattet, jedoch sind private Treffen in Wohnungen nicht zulässig. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder, siehe unten: Bayerischer Bußgeldkatalog. Das in der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2020 beschlossene Kontaktverbot für mehr als zwei Personen, wird in Bayern nicht übernommen. Es bleibt bei der bayerischen Lösung. Auch Restaurants müssen komplett schließen. Alle Geschäfte der Grundversorgung können ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag bis 22 Uhr verlängern. Am Sonntag können Sie bis 18 Uhr geöffnet sein. [1] Ausgenommen sind die Osterfeiertage, an denen auch die Lebensmittelläden geschlossen bleiben. Lediglich Bäckereien und Konditoreien dürfen an diesen Tagen bis zu drei Stunden geöffnet sein.
  • Die Bayerische Staatsregierung kann seit dem 25. März auf einer gesetzlichen Grundlage einen „Gesundheits-Notstand“ ausrufen. Das bayerische Infektionsschutzgesetz wurde so geändert. In diesem extremen Ausnahmefall bekommt die Staatsregierung dazu Kompetenzen: Beschlagnahmungen von medizinischem Material, ein erleichterter Zugriff auf ausgebildetes Medizin. und pflegerisches Personal und das Recht, jeden Bürger zu Hilfstätigkeiten zu verpflichten. (Letzteres ist der Hilfspflicht von allen Erwachsenen für die Feuerwehren nachgebildet.) Behörden können – etwa von Feuerwehren – die Herausgabe von Mitgliederadressen und von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Adressen von aktiven Ärzten und Ärzten im Ruhestand verlangen. Diese können aus dem Ruhestand wieder aktiviert werden. In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt kann ein "Versorgungsarzt" eingesetzt werden, der umfassende Befugnisse hat.[2][3][4]
  • Das Tragen von Mund-Nase-Schutz-Masken in der Öffentlichkeit wird eingeschränkt empfohlen, denn sie können die Übertragung der Viren nicht sicher verhindern. Die Gefahr der Weitergabe von Keimen an andere können sie etwas reduzieren. Man darf sich aber mit solchen Masken nicht in falscher Sicherheit wiegen und deshalb gar den Sicherheitsabstand reduzieren.[5][6][7]
  • Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. April 2020 einen Eilantrag gegen die Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Bayern abgewiesen. Die Gefahren für Leib und Leben wögen schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit.

Corona-Virus aktuell


  • Wegen des Coronavirus sind alle Veranstaltungen abgesagt und alle Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, geschlossen. Das Frühlingsfest, das vom 24. April bis 10. Mai 2020 auf der Theresienwiese stattfinden sollte, fällt aus. Ebenso der "Riesenflohmarkt" (25. April) und das Oldtimertreffen (26. April). Die Auer Dult (Maidult) auf dem Mariahilfplatz (25.4. bis 3.5.) fällt aus. Ob das Oktoberfest stattfinden kann, sei noch ungeklärt. Bitte informieren Sie sich laufend, weitere Infos gibt es hier
  • Auch im Kreisverwaltungsreferat werden ab Dienstag, 17. März 2020, in allen Bereichen mit Publikumsverkehr nur noch Termine für nachgewiesene Notfälle angeboten. Soweit möglich, werden Dienstleistungen schriftlich abgewickelt.
  • Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Mittlerweile liegen mehrere Zehntausend Anträge mit einem gesamten Finanzvolumen von mehreren Hundert Millionen Euro vor. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt, nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Alters­versorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) und Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden. Weitere Infos hier.
  • Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Hilfsmaßnahmen wegen der Corona-Krise einschließlich des Nachtragshaushaltes über 156,0 Milliarden Euro einstimmig gebilligt.
  • Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat am 29. März 2020 angekündigt, in der Corona-Krise Bonuszahlungen pro Arbeitnehmer bis 1500 Euro steuerfrei zu stellen.
  • Wegen des Coronavirus und ersten Corona-Fällen innerhalb des BR und damit verbundene Quarantänemaßnahmen, legt der Bayerische Rundfunk (BR) ab Montag, den 23. März 2020 die beiden Hörfunkprogramme B5 aktuell und Bayern 2 überwiegend zusammen.
  • Ab Montag, den 23. März 2020 können Eltern in Bayern auch dann eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil in den Bereichen Gesundheitsversorgung oder Pflege tätig ist.
  • Im Erzbistum München und Freising werden Firmung und Erstkommunion wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus bis Pfingsten verschoben.
  • Der Beginn der Abiturprüfungen und sonstigen Abschlussprüfungen an Schulen in Bayern verschiebt sich vom 30. April 2020 auf den 20. Mai 2020 (Deutsch), 26. Mai 2020 (Mathematik), 29. Mai 2020 3. Abiturprüfungsfach (mit Französisch). Kolloquiumsprüfungen: Erste Prüfungswoche: Montag, 15. Juni mit Freitag, 19. Juni 2020. Zweite Prüfungswoche: Montag, 22. Juni mit Freitag, 26. Juni 2020. Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 3. Juli 2020 abzuschließen. Auch die Nachholtermine für die schriftlichen Abiturprüfungen werden so angesetzt, dass eine termingerechte Bewerbung für bundesweit bzw. örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich ist.
  • Das Sommersemester an den bayerischen Hochschulen beginnt trotz der Corona-Krise wie geplant am 20. April 2020. Das Vorlesungsende hingegen wird auf den 7. August verschoben. Es wird den etwa 400 000 Studenten in Bayern nicht als Semester auf die Regelstudienzeit und das Bafög angerechnet. Damit sich möglichst wenig Studierende und Lehrende in Hörsälen anstecken, startet das Sommersemester überwiegend digital.
  • Das zweite Staatsexamen für Medizinstudierende wird auf das Jahr 2021 verschoben, um eine Ansteckung zu vermeiden. Teil des Examens ist die Untersuchung von Patienten, womit ein Infektionsrisiko verbunden ist. Die Medizinstudenten können sich jedoch sofort in die Gesundheitsversorgung einbringen und gleichzeitig ihr Studium fortsetzen, indem sie direkt ins Praktische Jahr einsteigen.
  • Die mündlichen Prüfungen des zweiten juristischen Staatsexamens, die planmäßig am 17. April beginnen sollten, werden auf die Zeit ab dem 4. Mai verlegt.
  • Der Staat will bei Krediten bis zu 800.000 Euro 100 Prozent des Ausfallrisikos übernehmen. In der Regel sollen Mittelständler drei Monatsumsätze aus dem Jahr 2019 als Hilfskredit bekommen. Bei Firmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern liegt die Obergrenze bei 500.000 Euro, bei über 50 Beschäftigten sind es 800.000 Euro. Die Laufzeit der Darlehen ist auf zehn Jahre angelegt, wovon zwei Jahre tilgungsfrei sein können. Die Unternehmen dürfen bis Ende 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein, um diese Hilfe mit kompletter Staatshaftung zu bekommen. Die Darlehen werden mit 3 %/anno verzinst.
  • Im Juni wird die bayerische Staatsregierung entscheiden, ob das Oktoberfest stattfindet.
Coronavirus: Statistik

  • In München Stadt wurden am Mittwoch, 8. April 2020 120 neue Fälle bestätigt. In München gibt es leider bereits 24 Todesfälle, im Landkreis weitere acht. Damit sind in München-Stadt alleine 4123 und zusammen mit dem Landkreis München insgesamt 5111 Covid-19-Infektionen (Stand: 9 April 2020, 13:00 Uhr/10:00 Uhr, bei 1.820.379 Einwohnern) bekannt. Die 239 Fälle/100.000 Einwohner sind weit höher als der Durchschnittswert für Deutschland mit 119/100.000 (Bayern: 200/100.000; Berlin: 96/100.000; Hamburg: 159/100.000). Aktuelle Infos bei muenchen.de und RKI-Daten.
Bevölkerung Stadt München: 1.471.508
Bevölkerung Landkreis München: 348.871
  • Im Freistaat sind inzwischen 30.363 Menschen positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestet worden. (Gesamtbevölkerung: 12.997.204). Davon sind 703 Patienten mit einer Infektion gestorben. (Stand: 10. April 2020, 10:23 Uhr). Die Ausbreitung in ganz Bayern hat zur Zeit eine Verdopplungszeit von 9,5 Tagen. Als Ziel wird derzeit eine Verlangsamung der Ausbreitung angestrebt, bis eine Verdoppelungszeit von mindestens 12 bis 14 Tagen erreicht sein wird. Die Übersichtskarte zu Coronavirusinfektionen in Bayern liegt jeweils beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dem Landesgesundheitsamt vor.
  • Auf Grund der Inkubationszeit, der Dunkelziffern, der Zeit zur Testung und der Erfassung durch die Ämter gibt die angegebene Zahl nicht die aktuelle Durchseuchung wieder, sondern dürfte rückblickend die Situation von vor etwa elf Tagen aufzeigen. Insbesondere werden Menschen nicht erfasst, die infiziert sind, sich aber auf Grund mangelnder Symptomatik gar nicht erst testen lassen. Zudem müssen zu testende Personen entweder Kontakt mit einem Infizierten gehabt haben oder in einem Corona-Krisengebiet gewesen sein. Virologen sprechen von einer bis zu zehnfach höheren Zahl der Infizierten, als die offiziell gemeldeten Zahlen.
Coronavirus: Gesundheitswesen

  • Die Krankenhäuser der München Klinik haben ab sofort eine Urlaubssperre vorerst bis 19. April 2020 für alle Ärzte und Pflegekräfte angeordnet. Auch alle bereits genehmigten Urlaubs-, Dienst- und Fortbildungreisen wurden wiederrufen. Die stationär pflichtigen Infizierten werden in der Reihenfolge, München Klinik Schwabing, München Klinik Harlaching, München Klinik Neuperlach, München Klinik Bogenhausen aufgenommen. Inzwischen sind die Kapazitäten so ausgeschöpft, so dass bereits Patienten in alle Kliniken aufgenommen werden.
  • 44 % der Infizierten übertragen das Virus, bevor die ersten Krankheitssymptome auftreten. Sie wissen demnach noch gar nicht, dass sie infiziert sind.
  • Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass bis Sommer 2020 mit etwa 10 Millionen Infizierten in Deutschland zu rechnen ist, wenn die erlassenen Maßnahmen nicht greifen würden. Die Corona-Krise könnte dann bis zu zwei Jahren dauern.
  • Zahnarztpraxen sollte nur bei akuten Schmerzen aufgesucht werden, da es dort bis auf Weiteres an umfassender Schutzkleidung fehlt. Durch die Wasserkühlung der Bohrinstrumente entsteht eine besonders hohe Aerosolbildung. Da zahlreiche Praxen mangels Schutzausrüstung vorübergehend schließen, wurde tagsüber ein zahnärztlicher Notdienst eingerichtet werden, der sonst nur an Wochenenden und Feiertagen besteht. Diese Praxen sind hier abrufbar. Man sollte jedoch vorher telefonisch abklären, ob die jeweilige Praxis tatsächlich über die notwendige Schutzausrüstung, einschließlich FFP3-Masken verfügt.
  • Der Freistaat Bayern will ab dem 1. April die Kosten für Essen und Trinken der Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern, Altenheimen, aber auch Behinderteneinrichtungen übernehmen.
  • Das Helios Klinikum München West in Pasing nimmt wegen zahlreichen COVID-19-Erkrankungen seit 1. April 2020 keine Patienten mehr auf. Es erfolgen auch keine Entlassungen. Auch die dortige Notaufnahme ist geschlossen. Nachdem alle 14 Mütter und ihre Babys negativ auf das Virus getestet worden sind, hat das städtische Gesundheitsreferat den Entlass-Stopp für den gynäkologischen und geburtshilflichen Bereich der Klinikum 4. April 2020 aufgehoben. Am 3. April 2020 wurde auch das Helios Amper-Klinikum Dachau unter Quarantäne gestellt und nimmt nur noch COVID-19-Patienten auf.
  • Damit die Münchner Ärzte und Pflegekräfte weiter ihren Job machen können, befördern sie Münchens Taxifahrer ab 1. April 2020 unentgeltlich innerhalb Münchens auf dem Arbeitsweg.
  • Für eine epidemiologische Studie wird ab Sonntag, den 5. April 2020 eine München-Kohorte gebildet, die aus 3000 Haushalten besteht. Sie soll voraussichtlich ein Jahr lang die Entwicklung der COVID-19-Epidemie an Hand von Bluttests und Fragebögen erfassen. Die Tester werden jeweils von der Polizei begleitet, um Betrugsversuchen vorzubeugen.
  • Bayern verfügt über 1387 Intensivbetten.[8]
  • Oberbürgermeister Dieter Reiter hat am 2. April 2020 den Allgemeinmediziner Florian Vorderwülbecke aus Oberhaching zum sogenannten Versorgungsarzt ernannt. Er soll gemeinsam mit einem speziellen Arbeitsstab dafür sorgen, dass die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in München sichergestellt ist. Außerdem soll er die Verteilung der Schutzausrüstung verfügen. Auch die Einrichtung sogenannter Schwerpunktpraxen zur Behandlung von Covid-19-Patienten, die nicht ins Krankenhaus müssen, liegt in Vorderwülbeckes Hand. Das soll in enger Zusammenarbeit mit Körperschaften der ärztlichen Selbstverwaltung erfolgen.
  • Die Baywa-Stiftung an der Arabellastraße 4 hat einen Drive-In eingerichtet, an dem sie kostenlose Mahlzeiten an Münchner Einsatzkräfte verteilt. Von Montag bis Sonntag, sieben bis 19 Uhr, können sich die Einsatzkräfte eine warme Mahlzeit, Getränke und Snacks holen.
  • Die Autovermietung Hertz bietet Angehörigen der Heilberufe die Miete eines Fahrzeuges für 10,-€ pro Tag in Deutschland an. Darüber hinaus übernimmt sie die Kosten für einen zusätzlichen Fahrer. Ferner sind bei einer Mietdauer von mindestens sieben Tagen zwei Tage mietfrei.
  • 252.000 Pflegekräfte in Bayern erhalten eine steuerfreie Zusatzprämie vom Freistaat Bayern, vorläufig für einen Monat. Rettungsassistenten und Notfallsanitäter. Der Bonus beträgt 500 Euro bei einer Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden in der Woche, bei weniger Arbeitszeit 300 Euro. Die Bonuszahlung wurde am 7. April 2020 im Kabinett beschlossen und das Geld soll so bald wie möglich bei den Pflegekräften ankommen. Bei einer längeren Infektionsdauer werden möglicherweise in Zukunft weitere Prämien ausgelobt. Die Prämie erhalten auch Rettungsassistenten und Notfallsanitäter. x
  • Vom 4. April 2020 bis vorerst 19. April gilt ein Aufnahmestopp für Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen, ausgenommen wenn gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Voraussetzung ist, dass das zuständige Gesundheitsamt zustimmt. Auch Rückverlegungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in ihre Einrichtung aus dem Krankenhaus fallen darunter.

Coronavirus Drive-In-Testung


  • Eine Drive-In-Testung wird täglich von Montag bis Sonntag in der Heidemannstraße 50 (Gelände der Bayernkaserne) von 13 bis 18 Uhr durchgeführt. Das Gesundheitsamt kontaktiert vorab explizit die Personen, welche für die Testung zugelassen sind. Nur mit Termin durch das Referat für Gesundheit und Umwelt ist der Abstrich im Drive-In möglich.
  • Für alle Personen, die nicht vom Gesundheitsamt zur Testung aufgefordert werden, gilt generell weiterhin: Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, gehen Sie, um die Gefahr einer Ansteckung zu minimieren, bitte NICHT in die Arztpraxis, sondern nehmen Sie bitte umgehend telefonisch Kontakt mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 auf und besprechen Sie das weitere Vorgehen.
  • Eine weitere Drive-in-Teststation wurde am 17. März 2020 auf der Theresienwiese eingerichtet. Sie ist von Montag bis Sonntag von 8 bis 18 Uhr betriebsbereit. Diese Drive-In-Station kann ausschließlich von Personen aufgesucht werden, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) über ihren Hausarzt einen Termin erhalten haben.
  • An der Georgenstraße ist eine Drive-In-Teststation bzw. Go-through-Teststation am Tropeninstitut des LMU-Klinikums für Menschen in den so genannten "systemrelevanten" Berufen eingerichtet. Dazu gehören Mitarbeiter des LMU-Klinikums und des Klinikums Schwabing, ebenso Polizisten, Angehörige der Feuerwehr und der Rettungsdienste. Zu diesem Zweck ist seit Montag, den 23. März 2020 die Georgenstraße nahe dem Siegestor zwischen Leopold- und Friedrichstraße für Autos gesperrt.
  • Verdachtsabklärung und Maßnahmen: eine Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte sind beim RKI abrufbar.
  • Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) wies am 27. März 2020 erneut darauf hin, dass Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, vom RGU schnellstmöglich telefonisch kontaktiert werden.

Bußgeldkatalog Bayern zur Coronoakrise

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung stellen gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Ordnungswidrigkeiten dar, die gem. § 73 Ifsg Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

Der Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ wurde gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt gemacht und ist seit dem 27. März 2020 in Kraft. Die Bußgelder wurden wie folgt festgelegt:[9]


Bußgeld gegen die jeweils verstoßende Person bzw. deren Sorgeberechtigte:
Regelverstoß Regelbußgeld
Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands in der Öffentlichkeit 150 Euro
Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe 150 Euro
Betreten von Schulen oder Kitas zu Zwecken des Unterrichts und sonstiger Schulveranstaltungen, zur Wahrnehmung der Betreuungsangebote, zur Wahrnehmung des Lehr- und Studienbetriebs, einschl. Mittagsbetreuung 150 Euro
Besuch von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Altenheimen und Seniorenresidenzen; ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen und Hospize 500 Euro
Besuch von vollstationären Einrichtungen der Pflege 500 Euro
Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen 500 Euro
Besuch von ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 Pflegewohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) 500 Euro
Besuch von Altenheimen und Seniorenresidenzen 500 Euro
Betreten von Hochschulen (Personen, die innerhalb von 14 Tagen nach Aufenthalt in einem Risikogebiet eine Hochschule betreten) 500 Euro
Verstöße, bei denen das Bußgeld gegen Betreiber gerichtet ist:
Regelverstoß Regelbußgeld
Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 Meter in Dienstleistungsbetrieben 500 Euro
Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands zwischen den Gästen in Gastronomiebetrieben beim Abholen der Speisen 500 Euro
Nichteinhalten der zulässigen Personenzahl (max. 30) beim Abholen der Speisen 500 Euro
Nichteinhalten der vorgeschriebenen Aufenthaltsbeschränkung im Wartebereich (max. 10 Personen) 1.000 Euro
Abhalten von Unterricht, Veranstaltungen, Studienbetrieb oder Betreuungsangebot 2.500 Euro
Öffnung eines Gastronomiebetriebes bzw. Abgabe von Speisen und Getränken, soweit keine Abgabe von mitnahmefähigen Speisen 5.000 Euro
Betrieb von Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen 5.000 Euro
Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels für Kunden ausgenommen solche des täglichen Bedarfs 5.000 Euro

Die Regelsätze gelten für einen vorsätzlichen Erstverstoß und sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln. Bei Fahrlässigkeit sind die Regelsätze zu halbieren. Die Regel- und Rahmensätze können nach den Grundsätzen des § 17 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 OWiG je nach den Umständen des Einzelfalls im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Grenzen erhöht oder ermäßigt werden.

Unabhängig von der Ordnungswidrigkeit kann es sich bei einem Verstoß auch um eine Straftat gemäß dem § 75 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) handeln. Dort kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldbuße bestraft werden, wer einer vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt.

Siehe auch: Prävention Covid-19

Sonstige Corona-Neuigkeiten

  • Die Passionsspiele, die vom 16. Mai bis 4. Oktober 2020 in Oberammergau stattfinden sollten, wurden abgesagt. Alle zehn Jahre führen die Einwohner von Oberammergau die Passionsspiele auf. Einst dankten sie damit Gott für die Erlösung von der Pest
  • Die Olympischen Spiele, die vom Freitag, den 24. Juli 2020 bis Sonntag, den 9. August 2020 in Tokio stattfinden sollten, werden um ein Jahr verschoben. Die Eröffnung soll am 23. Juli 2021 stattfinden.
  • Fußballspiele der 1. und 2. Bundesliga werden (vorerst) bis Ende April 2020 ausgesetzt. Ebenso die Handball-Bundesliga.
  • Die Bayreuther Festspiele, die vom 25. Juli bis 30. August 2020 stattfinden sollten, wurden abgesagt. Die Neuinszenierung von Richard Wagners Ring des Nibelungen wird erst 2021 aufgeführt.
  • Das Tennis-Grand-Slam-Turnier in Wimbledon, das vom 29. Juni bis 12. Juli 2020 stattfinden sollte, fällt aus und wird erst wieder 2021 ausgetragen.
  • Die Leichtathletik-Weltmeisterschaft wird vom August 2021 in den Juli 2022 verschoben, nachdem die olympischen Spiele 2012 stattfinden sollen.
Neues aus München und Region

Politik

  • Dieter Reiter (SPD) wurde für weitere sechs Jahre zum Münchner Oberbürgermeister wiedergewählt. Er hat sich gegen seine Gegenkandidatin Kristina Frank (CSU) in einer Stichwahl am 29. März 2020 klar durchgesetzt. Laut vorläufigem Endergebnis erreichte Dieter Reiter 71,7 Prozent der Stimmen, seine Herausforderin Kristina Frank kommt auf 28,3 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 50,7%.

Vermischtes zur Kultur

  • Hierzu in der "Szene München" mit Alex Onken im München TV.

Presse

Sport

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Quellen, Anmerkungen

  1. Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 Gezeichnet war die Bekanntmachung von dem Ministerialdirektor Winfried Brechmann
  2. Landtag beschließt Bayerisches Infektionsschutzgesetz, Bayerischer Landtag, 25.3.2020.
  3. Text des Bayerisches Infektionsschutzgesetzes (Verkündung, In Kraft: 27.3.)
  4. [https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerisches_Infektionsschutzgesetz Artikel dazu bei WP
  5. Wir erklären, warum viele Masken keinen richtigen Schutz vor dem Coronavirus bieten, Merkur.
  6. Covid-19: Hygiene- und andere Schutzmaßnahmen - Schutz vor Ansteckung, Lungenärzte im Netz.
  7. FAQ Mund-Nasen-Schutz des RKI (evtl. zum Fremdschutz - nicht zum Selbstschutz).
  8. Divi-Register, Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
  9. Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“, Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 27.03.2020, Az.: C2-2101-2-7 und Z6a-G8000-2020/122-154.