Bayerisches Reinheitsgebot von 1516
Das Bayerische Reinheitsgebot von 1516 tritt als eine wesentliche Grundlage, letztlich deutscher, Brauerei landesweit in Kraft.
Das bayerische Reinheitsgebot von 1516 wurde in nationales Recht, insbesondere als das Deutsche Reinheitsgebot, definiert im deutschen Biersteuergesetz von 1906, übernommen.
Durch die Überführung in EU-Recht im Zuge der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes, der die erlaubten Zusatzstoffe in der „Zusatzstoffverordnung“ regelt, wird Bier gebraut nach „Deutschem Reinheitsgebot“ weiterhin als ein „traditionelles Lebensmittel“ im EU-Markt geschützt.