Kurfürstentum: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Kurfürst''' gehörte zu der begrenzten Zahl jener Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die das Kurfürstenkollegium bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des Römisch-deutschen Königs zustand. Die Bezeichnung geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück (vgl. neuhochdeutsch küren).
Ein '''Kurfürst''' gehörte zu der begrenzten Zahl jener Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die das Kurfürstenkollegium bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des Römisch-deutschen Königs zustand. Die Bezeichnung geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück (vgl. neuhochdeutsch küren).


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*[[Maximilian]] I.: 1623 - 1651
*[[Maximilian]] I.: 1623 - 1651
*Ferdinand Maria: 1651 - 1679
*[[Ferdinand Maria]]: 1651 - 1679
*[[Maximilian II. Emanuel]]: 1679 - 1726
*[[Maximilian II. Emanuel]]: 1679 - 1726
*[[Karl Albrecht|Karl I. Albrecht]]: 1726 - 1745
*[[Karl Albrecht|Karl I. Albrecht]]: 1726 - 1745
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==Siehe auch==
==Siehe auch==
*{{WL2|de:Kurfürstentum Bayern|Kurfürstentum Bayern in der deutschen Wikipedia}}
*{{WL2|de:Kurfürstentum Bayern|Kurfürstentum Bayern in der deutschen Wikipedia}}


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