Bayerisches Oberstes Landesgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „ Das '''Bayerische Oberste Landesgericht '''(Abkürzung:''' BayObLG)''' hat den Amtssitz in München und außerdem zwei Außensenate in Nürnberg und Bamberg. Es ist das oberste ordentliche Gericht des Freistaates Bayern und Revisionsinstanz (dritte I.). ===Geschichte=== Seine Vorgängergerichte gehen zurück bis auf das Jahr 1625. Ab 1879 war es durch das Reichsjustizgesetz unter seiner heutigen Bezeichnung das einzige oberste Landesgericht…“) |
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=== Siehe auch === | |||
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Version vom 21. September 2023, 10:59 Uhr
Das Bayerische Oberste Landesgericht (Abkürzung: BayObLG) hat den Amtssitz in München und außerdem zwei Außensenate in Nürnberg und Bamberg. Es ist das oberste ordentliche Gericht des Freistaates Bayern und Revisionsinstanz (dritte I.).
Geschichte
Seine Vorgängergerichte gehen zurück bis auf das Jahr 1625. Ab 1879 war es durch das Reichsjustizgesetz unter seiner heutigen Bezeichnung das einzige oberste Landesgericht in Deutschland nach § 8 EGGVG.
1935 wurde es durch die nationalsozialistischen Machthaber aufgelöst. Es wurde nach dem Zweiten Weltkrieg wieder errichtet. 2006 wurde es aufgelöst.
Auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder beschloss der Landtag 2018, das Gericht zum 15. September 2018 wieder einzurichten.
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