Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Münchner Migrationsbeirat'''
'''Der Münchner Migrationsbeirat'''


==Zu seiner Geschichte==


 
=== 1974 ===
'''Geschichte'''
 
 
Am 23.11.1974 konstituierte sich der erste Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München.  
Am 23.11.1974 konstituierte sich der erste Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München.  


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Dieses erste Gremium war bewusst sowohl mit deutschen als auch mit ausländischen Vertreterinnen und Vertretern bestückt, um Problembewusstsein, Sachverstand und Verwaltungserfahrung sinnvoll zusammen zu führen.  
Dieses erste Gremium war bewusst sowohl mit deutschen als auch mit ausländischen Vertreterinnen und Vertretern bestückt, um Problembewusstsein, Sachverstand und Verwaltungserfahrung sinnvoll zusammen zu führen.  


=== 1979 ===
Nach Ablauf der ersten Amtszeit des Ausländerbeirats änderte der Stadtrat am 16.05.1979 die Satzung. Fortan wurde die Wahl durch ein Wahlmännergremium ersetzt. Sämtliche Mitglieder wurden von nun an von Institutionen vorgeschlagen, deren Aufgabengebiet die Arbeit mit ausländischen Bürgerinnen und Bürgern beinhaltete, und vom Stadtrat berufen. Stadträtinnen, Stadträte sowie städtische Dienstkräfte waren mit der neuen Periode nicht mehr als feste Mitglieder im Gremium vertreten. Stattdessen Vertreter von Gewerkschaften, Verbänden, Kirchen und in der Ausländerarbeit engagierten Institutionen. Die Verbindung zum Stadtrat bestand aber durch Verwaltungsbeiräte/innen fort, die sich für eine bestimmte Nation der sogenannten „Anwerbestaaten“ (Türkei, Jugoslawien, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Marokko und Tunesien) zuständig zeigten.   
Nach Ablauf der ersten Amtszeit des Ausländerbeirats änderte der Stadtrat am 16.05.1979 die Satzung. Fortan wurde die Wahl durch ein Wahlmännergremium ersetzt. Sämtliche Mitglieder wurden von nun an von Institutionen vorgeschlagen, deren Aufgabengebiet die Arbeit mit ausländischen Bürgerinnen und Bürgern beinhaltete, und vom Stadtrat berufen. Stadträtinnen, Stadträte sowie städtische Dienstkräfte waren mit der neuen Periode nicht mehr als feste Mitglieder im Gremium vertreten. Stattdessen Vertreter von Gewerkschaften, Verbänden, Kirchen und in der Ausländerarbeit engagierten Institutionen. Die Verbindung zum Stadtrat bestand aber durch Verwaltungsbeiräte/innen fort, die sich für eine bestimmte Nation der sogenannten „Anwerbestaaten“ (Türkei, Jugoslawien, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Marokko und Tunesien) zuständig zeigten.   


=== 1984, 98===
Die dritte Amtszeit des Ausländerbeirats begann 1984 mit 27 ausländischen und acht deutschen Mitgliedern. Am 05.07.1989 wurde der Ausländerbeirat letztmals für eine Übergangszeit durch die ausländische Bevölkerung München berufen. Gleichzeitig wurden die Kompetenzen des Beirats durch eine Änderung der Satzung erweitert. Der Ausländerbeirat war fortan befugt, sich thematisch auch solcher Angelegenheiten anzunehmen die über den sogenannten eigenen Wirkungskreis hinausgehen. Im selben Jahr beschloss der Münchner Stadtrat, die Mitglieder des Ausländerbeirats direkt wählen zu lassen. Die Wahl des neuen Gremiums fand am 10.11.1991 statt. Der nunmehr von der ausländischen Bevölkerung bestimmte Ausländerbeirat konstituierte sich mit Mitgliedern aus acht verschiedenen Ländern. In seiner Amtszeit setzte der Beirat zwei wesentliche Regelungen zum Wahlrecht durch, die in leichter Abwandlung bis heute Bestand haben: Das Wahlrecht wurde vollständig dem Kommunalwahlrecht  - Stichpunkte Kumulieren und Panaschieren – angeglichen. Außerdem waren auf Antrag Personen aktiv und passiv wahlberechtigt, die sich innerhalb von sechs Jahren vor der Wahl einbürgern ließen (inzwischen ausgedehnt auf 12 Jahre). 1997 wurde ein neues Gremium aus 31 Männern und 9 Frauen gewählt, das 1998 unter dem Vorsitz von Cumali Naz seine Arbeit aufnahm. 2004 wurde Naz in seinem Amt bestätigt. Bei der Wahl 2010 stand der Ausländerbeirat im medialen Blickfeld, weil 2 österreichische Vertreter der rechtsradikalen NPD-Tarnliste „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ erfolglos versuchten, in das Gremium gewählt zu werden.  
Die dritte Amtszeit des Ausländerbeirats begann 1984 mit 27 ausländischen und acht deutschen Mitgliedern. Am 05.07.1989 wurde der Ausländerbeirat letztmals für eine Übergangszeit durch die ausländische Bevölkerung München berufen. Gleichzeitig wurden die Kompetenzen des Beirats durch eine Änderung der Satzung erweitert. Der Ausländerbeirat war fortan befugt, sich thematisch auch solcher Angelegenheiten anzunehmen die über den sogenannten eigenen Wirkungskreis hinausgehen. Im selben Jahr beschloss der Münchner Stadtrat, die Mitglieder des Ausländerbeirats direkt wählen zu lassen. Die Wahl des neuen Gremiums fand am 10.11.1991 statt. Der nunmehr von der ausländischen Bevölkerung bestimmte Ausländerbeirat konstituierte sich mit Mitgliedern aus acht verschiedenen Ländern. In seiner Amtszeit setzte der Beirat zwei wesentliche Regelungen zum Wahlrecht durch, die in leichter Abwandlung bis heute Bestand haben: Das Wahlrecht wurde vollständig dem Kommunalwahlrecht  - Stichpunkte Kumulieren und Panaschieren – angeglichen. Außerdem waren auf Antrag Personen aktiv und passiv wahlberechtigt, die sich innerhalb von sechs Jahren vor der Wahl einbürgern ließen (inzwischen ausgedehnt auf 12 Jahre). 1997 wurde ein neues Gremium aus 31 Männern und 9 Frauen gewählt, das 1998 unter dem Vorsitz von Cumali Naz seine Arbeit aufnahm. 2004 wurde Naz in seinem Amt bestätigt. Bei der Wahl 2010 stand der Ausländerbeirat im medialen Blickfeld, weil 2 österreichische Vertreter der rechtsradikalen NPD-Tarnliste „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ erfolglos versuchten, in das Gremium gewählt zu werden.  


Eine zuverlässig zu Wahlzeiten aufflammende politische Diskussion ist die Frage der Legitimation des Beirats. Während die Wahlbeteiligung im Jahr 1997 noch bei 9,9 Prozent lag, sank sie 2004 auf 5,9 Prozent. Auch im Jahr 2010 lag sie nur bei rund 6 Prozent. Die Gründe hierfür sind vielfältig und vielschichtig. Manche Stimmen sagen, es liege daran dass der Beirat lediglich eine beratende Funktion und keine tatsächliche Entscheidungskompetenz habe, andere sehen die Hauptursache in der Struktur des Beirats und schlagen ein „Fach-/Expertengremium“ vor, bestehend aus berufenen Mitgliedern.  
Eine zuverlässig zu Wahlzeiten aufflammende politische Diskussion ist die Frage der Legitimation des Beirats. Während die Wahlbeteiligung im Jahr 1997 noch bei 9,9 Prozent lag, sank sie 2004 auf 5,9 Prozent. Auch im Jahr 2010 lag sie nur bei rund 6 Prozent. Die Gründe hierfür sind vielfältig und vielschichtig. Manche Stimmen sagen, es liege daran dass der Beirat lediglich eine beratende Funktion und keine tatsächliche Entscheidungskompetenz habe, andere sehen die Hauptursache in der Struktur des Beirats und schlagen ein „Fach-/Expertengremium“ vor, bestehend aus berufenen Mitgliedern.  
 
=== 2017 ===


Im Jahr 2016 nannte sich das Gremium in Migrationsbeirat um.  
Im Jahr 2016 nannte sich das Gremium in Migrationsbeirat um.  
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Am 22.01.2017 fand die Wahl zum neuen Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München statt.  
Am 22.01.2017 fand die Wahl zum neuen Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München statt.  


 
==Details ==
 
'''Details'''




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Die Schwerpunkte des Migrationsbeirats liegen in den Handlungsfeldern Bildung und Erziehung, Kinder, Jugend und Familie, Soziales und Frauenangelegenheiten, Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt, Kultur und Religion, Sport, Freizeit und Völkerverständigung, Ausländer- und Zuwanderungsrecht, Rassismus, Diskriminierung und Flüchtlingspolitik.  
Die Schwerpunkte des Migrationsbeirats liegen in den Handlungsfeldern Bildung und Erziehung, Kinder, Jugend und Familie, Soziales und Frauenangelegenheiten, Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt, Kultur und Religion, Sport, Freizeit und Völkerverständigung, Ausländer- und Zuwanderungsrecht, Rassismus, Diskriminierung und Flüchtlingspolitik.  


 
=== Ausschüsse ===
Das Gremium besteht aus insgesamt 5 Ausschüssen, die bis auf den Ausschuss für Zuschussvergaben nichtöffentlich sind, sowie einem Vorstand. 2 bis 3mal jährlich tritt der Migrationsbeirat zur Vollversammlung zusammen und fasst Beschlüsse, die als Empfehlungen an die Stadtverwaltung gerichtet sind.  
Das Gremium besteht aus insgesamt 5 Ausschüssen, die bis auf den Ausschuss für Zuschussvergaben nichtöffentlich sind, sowie einem Vorstand. 2 bis 3mal jährlich tritt der Migrationsbeirat zur Vollversammlung zusammen und fasst Beschlüsse, die als Empfehlungen an die Stadtverwaltung gerichtet sind.  


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Im Mai 2016 hat sich der Ausländerbeirat mit Satzungsänderung in Migrationsbeirat umbenannt.  
Im Mai 2016 hat sich der Ausländerbeirat mit Satzungsänderung in Migrationsbeirat umbenannt.  


 
== Bisherige Vorsitzende ==
'''Vorsitzende'''




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