Flashmob: Unterschied zwischen den Versionen

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Grundsätzlich ist ein Flashmob daher nicht verboten, wenn sich die Teilnehmer in der Öffentlichkeit normal verhalten und andere Bürger und Passanten nicht behindern. Bereits die Ankündigung, dass zu einem Polonaise-Flashmob ein "Ghettoblaster" mitgebracht werden sollte, genügte der Polizei, hier eine Beeinträchtigung des Umfelds festzustellen.<ref>[http://www.merkur-online.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/interview-wann-sind-flashmobs-erlaubt-703709.html Interview: Wann sind Flashmobs erlaubt?] Merkur online, 6. April 2010.</ref>
Grundsätzlich ist ein Flashmob daher nicht verboten, wenn sich die Teilnehmer in der Öffentlichkeit normal verhalten und andere Bürger und Passanten nicht behindern. Bereits die Ankündigung, dass zu einem Polonaise-Flashmob ein "Ghettoblaster" mitgebracht werden sollte, genügte der Polizei, hier eine Beeinträchtigung des Umfelds festzustellen.<ref>[http://www.merkur-online.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/interview-wann-sind-flashmobs-erlaubt-703709.html Interview: Wann sind Flashmobs erlaubt?] Merkur online, 6. April 2010.</ref>


Es kommt auch vor, dass die Stadt oder die Polizei im Voraus von Flashmobs Kenntnis erlangt und diese untersagt. So wurde 2011 zum Beispiel Oliver K. von den Polizei-Einsatzkräften festgehalten, der zu einem Flashmob über Facebook aufrief und diesen auch nicht als Versammlung beim [[Kreisverwaltungsreferat]] angemeldet hatte. Im Vorfeld stufte die Stadt die Aktion als "zu gefährlich" ein. Solche Aktionen können zu einer Anzeige sowie zur Übernahme der Polizeieinsatzkosten beim "Veranstalter" führen.<ref>[http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/flashmob-odeonsplatz-veranstalter-droht-anzeige-meta-1534144.html Hier führt die Polizei den Flashmob-Boss ab], tz online, 19. Dezember 2011.</ref>
Es kommt auch vor, dass die Stadt oder die Polizei im Voraus von Flashmobs Kenntnis erlangt und diese untersagt. So wurde 2011 zum Beispiel Oliver K. von den Polizei-Einsatzkräften festgehalten, der zu einem Flashmob über Facebook aufrief und diesen auch nicht als Versammlung beim [[Kreisverwaltungsreferat]] angemeldet hatte. Im Vorfeld stufte die Stadt die Aktion als "zu gefährlich" ein und sah darin eine Blockade des Umfelds. Der Flashmob fand dennoch statt. Solche Aktionen können zu einer Anzeige sowie zur Übernahme der Polizeieinsatzkosten beim "Veranstalter" führen.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/muenchen/stadt-verbietet-flashmob-bitte-weitergehen-1.1235982 Stadt verbietet Flashmob – Bitte weitergehen!], Süddeutsche, 15. Dezember 2011.</ref><ref>[http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/flashmob-odeonsplatz-veranstalter-droht-anzeige-meta-1534144.html Hier führt die Polizei den Flashmob-Boss ab], tz online, 19. Dezember 2011.</ref>


== Beispiele von Flashmobs im Raum München ==
== Beispiele von Flashmobs im Raum München ==
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