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1329 — am 4. August wird im [[Wittelsbach]]er '''Hausvertrag von Pavia''' das [[Herzogtum]] [[Bayern]] geteilt. Kaiser [[Ludwig der Bayer]] behält [[Oberbayern]] und Gebiete nördlich von Regensburg, die Erben seines Bruders [[Rudolf]] erhalten die Rheinpfalz und die Oberpfalz. | 1329 — am 4. August wird im [[Wittelsbach]]er '''Hausvertrag von Pavia''' das [[Herzogtum]] [[Bayern]] geteilt. Kaiser [[Ludwig der Bayer]] behält [[Oberbayern]] und Gebiete nördlich von Regensburg, die Erben seines Bruders [[Rudolf]] erhalten die Rheinpfalz und die Oberpfalz. | ||
Kaiser Ludwig IV. trat [[Rudolf II.|Rudolf II. (von der Pfalz oder der | Kaiser Ludwig IV. trat [[Rudolf II.|Rudolf II.]] (von der Pfalz oder der "Blinde") und [[Ruprecht I. |Ruprecht I.]](von der Pfalz bzw. der Rote), Söhne seines Bruders [[Rudolf I.|Rudolf]], die Rheinpfalz (auch Kurpfalz)]] und die [[Oberpfalz]] ab. <br>Der Kaiser behielt für sich und seine Erben das [[Oberbayern|Herzogtum Oberbayern]] und kleinere, nördlich von Regensburg gelegene Bezirke. | ||
==Kurwürde == | ==Kurwürde == | ||
Im Hausvertrag war auch geregelt, dass das Recht der Kaiserwahl (die Kur im Heiligen Römischen Reich dt. Nation) | Im Hausvertrag war auch geregelt, dass das Recht der ''Kaiserwahl (die Kur'' im Heiligen Römischen Reich dt. Nation) abwechselnd von pfälzischen und bayerischen [[Wittelsbach]]ern wahrgenommen werden sollte; später in der [[Goldene Bulle|Goldenen Bulle]] wurde dieses Recht jedoch alleine der älteren pfälzischen Herrscherlinie zugesprochen, was nach der [[Reformation]] Grundlage der Streitigkeiten in der "causa palatina" wurde: Ab dem westf. Frieden 1623 lag die Kurwürde nur bei der bayerischen/katholischen Linie. Der Konflikt wurde 1648 teilweise durch Kurwürden für beide Linien gelöst. | ||
==Namen der Landesteile== | ==Namen der Landesteile== | ||
Nach der Teilung wurde der alte bayerische [[ | Nach der Teilung wurde der alte bayerische [[Bayern|Nordgau]] zunächst ''das Land der Pfalz zu Bayern'' genannt. Da es geographisch höher lag als die rheinische Pfalz, bürgerte sich seit dem 15. Jahrhundert der Name ''„Obere Pfalz, Oberpfalz“'' ein. | ||
==Erbfall== | ==Erbfall== | ||
Eine Bestimmung des Hausvertrags wurde im Jahr [[1777]] durch das Aussterben der ludovizischen/bayerischen Linie auf einmal aktuell. Der Passus des Hausvertrags besagte, dass beim Aussterben einer Linie im Mannesstamm die andere deren Territorien und Rechte erben sollte. | Eine Bestimmung des Hausvertrags wurde im Jahr [[1777]] durch das Aussterben der ludovizischen/bayerischen Linie auf einmal aktuell. Der Passus des Hausvertrags besagte, dass beim Aussterben einer Linie im Mannesstamm die andere deren Territorien und Rechte erben sollte. | ||
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