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| === Staatsaufbau ===
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| [[Bild:Bayern-regierungsbezirke_2-450x450.png|Die bayerischen Regierungsbezirke|thumb|left]]
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| Grundlage der Landespolitik ist die am [[2. Dezember]] [[1946]] beschlossene [[Bayerische Verfassung]]. Seit dem [[1. Januar]] [[2000]] existiert ein parlamentarisches [[Einkammersystem]]. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim [[Bayerischer Landtag|Bayerischen Landtag]], dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden.
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| Bis Ende [[1999]] existierte mit dem [[Bayerischer Senat|Senat]] eine zweite Kammer und eine dritte, in der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände theoretisch ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am [[8. Februar]] [[1998]] die Abschaffung dieser Kammer beschlossen.
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| Chef der Staatsregierung ist der [[Bayerischer Ministerpräsident|Bayerische Ministerpräsident]], der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt.
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| Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006.
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| Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze auch durch [[Volksbegehren]] und [[Volksentscheid]] beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der [[Verfassung von Bayern|Bayerischen Verfassung]] notwendig.
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| ''Siehe auch:'' [[Bayerischer Ministerpräsident]], [[Gesetzgebungsverfahren in Bayern]]
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| === Wahlrecht === | | === Wahlrecht === |