Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Münchner Migrationsbeirat'''
'''Der Münchner Migrationsbeirat'''
1974 konstituierte sich der erste '''Ausländerbeirat''' in [[München]] (damaliger Name).


==Zu seiner Geschichte==
==Zu seiner Geschichte==
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Am 23.11.1974 konstituierte sich der erste Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München.  
Am 23.11.1974 konstituierte sich der erste Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München.  


Der Gründung vorausgegangen waren Initiativen von Bayerischer Staatsregierung und der Stadt München, die die Integration der durch den seit Mitte der 1950er Jahre anhaltenden Zustrom an Gastarbeitern und ihren Familien stetig wachsenden Bevölkerung mit Migrationshintergrund zum Ziel hatte. So ergab eine vom Stadtrat in Auftrag gegebene Studie des Stadtentwicklungsreferats im Jahr 1972, dass die Integration der ausländischen Bevölkerung in München ohne Beteiligung am politischen Willensbildungsprozess kaum zu verwirklichen sei.  
Der Gründung vorausgegangen waren Initiativen von Bayerischer [[Staatsregierung]] und der Stadt München, die die Integration der durch den seit Mitte der 1950er Jahre anhaltenden Zustrom an so genannten Gastarbeitern und ihren Familien stetig wachsenden Bevölkerung mit Migrationshintergrund zum Ziel hatte. So ergab eine vom [[Stadtrat]] in Auftrag gegebene Studie des Stadtentwicklungsreferats im Jahr 1972, dass die Integration der ausländischen Bevölkerung in München ohne Beteiligung am politischen Willensbildungsprozess kaum zu verwirklichen sei.  
Daraufhin berief der Stadtrat eine Kommission ein, in der Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrats, der Wohlfahrtsverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbunds und des Arbeitsministeriums vertreten waren. Die Leitung hatte der damalige Kreisverwaltungsreferent Dr. Klaus Hahnzog inne.  
Daraufhin berief der Stadtrat eine Kommission ein, in der Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrats, der Wohlfahrtsverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbunds und des Arbeitsministeriums vertreten waren. Die Leitung hatte der damalige Kreisverwaltungsreferent Dr. Klaus Hahnzog inne.  


Das Gremium entwickelte Ideen für die Verwirklichung der Beteiligung der ausländischen Bevölkerung an kommunalpolitischen Entscheidungen. Es wurden folgende Formen angedacht:
Das Gremium entwickelte Ideen für die Verwirklichung der Beteiligung der ausländischen Bevölkerung an kommunalpolitischen Entscheidungen. Es wurden folgende Formen angedacht:


- Kommunales Wahlrecht
- Kommunales [[Wahlrecht]]
- Ausländerparlament
- Ausländerparlament
- Ombudsmann
- [[Ombudsmann]]
- Ausländerbeauftragter
- Ausländerbeauftragter
- Ausländerbeirat
- Ausländerbeirat




Die Kommission empfahl dem Stadtrat schließlich die Gründung eines Ausländerbeirats.  
Die Kommission empfahl dem [[Stadtrat]] schließlich die Gründung eines Ausländerbeirats.  
Am 03.04.1974 ebnete der Stadtrat per Satzung den Weg für das neue Gremium.  
 
Am 03.04.[[1974]] ebnete der Stadtrat per Satzung den Weg für das neue Gremium.  
Der neu geschaffene Ausländerbeirat hatte die Aufgabe, den Stadtrat und die Verwaltung in allen Fragen, die Ausländerinnen und Ausländer in München betreffen, zu beraten, die Verbindung zwischen den Ausländerinnen und Ausländern und Einheimischen in München sowie kulturelle, sportliche und soziale Aktivitäten der ausländischen Bevölkerung zu fördern. Er verfügte über 39 Mitglieder. 26 davon waren ausländische Vertrauensleute und Personalräte, die durch ein Wahlmännergremium gewählt wurden; 12 Mitglieder waren deutscher Herkunft (darunter 4 Vertreter der Stadtratsfraktionen und 8 Vertreter aus dem Kreis der mit Ausländerfragen befassten Organisationen). 1 städtischer Beamter wurde zudem als Geschäftsführer berufen.
Der neu geschaffene Ausländerbeirat hatte die Aufgabe, den Stadtrat und die Verwaltung in allen Fragen, die Ausländerinnen und Ausländer in München betreffen, zu beraten, die Verbindung zwischen den Ausländerinnen und Ausländern und Einheimischen in München sowie kulturelle, sportliche und soziale Aktivitäten der ausländischen Bevölkerung zu fördern. Er verfügte über 39 Mitglieder. 26 davon waren ausländische Vertrauensleute und Personalräte, die durch ein Wahlmännergremium gewählt wurden; 12 Mitglieder waren deutscher Herkunft (darunter 4 Vertreter der Stadtratsfraktionen und 8 Vertreter aus dem Kreis der mit Ausländerfragen befassten Organisationen). 1 städtischer Beamter wurde zudem als Geschäftsführer berufen.
Dieses erste Gremium war bewusst sowohl mit deutschen als auch mit ausländischen Vertreterinnen und Vertretern bestückt, um Problembewusstsein, Sachverstand und Verwaltungserfahrung sinnvoll zusammen zu führen.  
Dieses erste Gremium war bewusst sowohl mit deutschen als auch mit ausländischen Vertreterinnen und Vertretern bestückt, um Problembewusstsein, Sachverstand und Verwaltungserfahrung sinnvoll zusammen zu führen.  
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