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1329 — am 4. August wird im [[Wittelsbach]]er '''Hausvertrag von Pavia''' das [[Herzogtum]] [[Bayern]] geteilt. Kaiser [[Ludwig der Bayer]] behält [[Oberbayern]] und Gebiete nördlich von Regensburg, die Erben seines Bruders [[ | 1329 — am 4. August wird im [[Wittelsbach]]er '''Hausvertrag von Pavia''' das [[Herzogtum]] [[Bayern]] geteilt. Kaiser [[Ludwig der Bayer]] behält [[Oberbayern]] und Gebiete nördlich von Regensburg, die Erben seines Bruders Rudolf erhalten die Rheinpfalz und die Oberpfalz. | ||
Kaiser Ludwig IV. trat Rudolf II. (… von der Pfalz oder der "Blinde") und Ruprecht I. (… von der Pfalz bzw. der Rote), Söhne seines Bruders Rudolf, die [[Kurpfalz|Rheinpfalz (auch Kurpfalz)]] und die Oberpfalz ab. | |||
==Kurwürde == | ==Kurwürde == | ||
Im Hausvertrag war auch geregelt, dass das Recht der ''Kaiserwahl (die Kur'' im Heiligen Römischen Reich dt. Nation) abwechselnd von pfälzischen und bayerischen [[Wittelsbach]]ern wahrgenommen werden sollte; später in der ''Goldenen Bulle'' wurde dieses Recht jedoch alleine der älteren pfälzischen Herrscherlinie zugesprochen, was nach der | Im Hausvertrag war auch geregelt, dass das Recht der ''Kaiserwahl (die Kur'' im Heiligen Römischen Reich dt. Nation) abwechselnd von pfälzischen und bayerischen [[Wittelsbach]]ern wahrgenommen werden sollte; später in der ''Goldenen Bulle'' wurde dieses Recht jedoch alleine der älteren pfälzischen Herrscherlinie zugesprochen, was nach der Reformation Grundlage der Streitigkeiten in der "causa palatina" wurde: Ab dem westfälischen Frieden [[1623]] lag die Kurwürde nur bei der bayerischen/katholischen Linie. Der Konflikt wurde 1648 teilweise durch Kurwürden für beide Linien gelöst. | ||
==Namen der Landesteile== | ==Namen der Landesteile== | ||
Nach der Teilung wurde der alte bayerische [[Bayern|Nordgau]] zunächst ''das Land der Pfalz zu Bayern'' genannt. Da es geographisch höher lag als die rheinische Pfalz, bürgerte sich seit dem 15. Jahrhundert der Name ''„Obere Pfalz, Oberpfalz“'' ein. | Nach der Teilung wurde der alte bayerische [[Bayern|Nordgau]] zunächst ''das Land der Pfalz zu Bayern'' genannt. Da es geographisch höher lag als die rheinische Pfalz, bürgerte sich seit dem 15. Jahrhundert der Name ''„Obere Pfalz, Oberpfalz“'' ein. | ||
==Erbfall== | ==Erbfall== | ||
Eine Bestimmung des Hausvertrags wurde im Jahr [[1777]] durch das Aussterben der ludovizischen/bayerischen Linie | Eine Bestimmung des Hausvertrags wurde im Jahr [[1777]] durch das Aussterben der ludovizischen/bayerischen Linie aktuell. Der Passus des Hausvertrags besagte, dass beim Aussterben einer Linie im Mannesstamm die andere deren Territorien und Rechte erben sollte. | ||
Das Erbe von Kurfürst [[Maximilian III. Joseph]] in [[München]] trat dann nämlich [[Karl Theodor]] aus der Linie Pfalz-Neuburg-Sulzbach an, der [[Kurfürst]] des nun unter ihm wieder vereinigten ''Pfalz-Bayern'' wurde. | Das Erbe von Kurfürst [[Maximilian III. Joseph]] in [[München]] trat dann nämlich [[Karl Theodor]] aus der Linie Pfalz-Neuburg-Sulzbach an, der [[Kurfürst]] des nun unter ihm wieder vereinigten ''Pfalz-Bayern'' wurde. | ||
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[[Kategorie:Geschichte]] | [[Kategorie:Geschichte]] | ||
[[Kategorie:Wittelsbacher]] |
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