Hausvertrag von Pavia: Unterschied zwischen den Versionen

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1329 — am 4. August wird im [[Wittelsbach]]er '''Hausvertrag von Pavia''' das [[Herzogtum]] [[Bayern]] geteilt. Kaiser [[Ludwig der Bayer]] behält [[Oberbayern]] und Gebiete nördlich von Regensburg, die Erben seines Bruders [[Rudolf]] erhalten die Rheinpfalz und die Oberpfalz.
1329 — am 4. August wird im [[Wittelsbach]]er '''Hausvertrag von Pavia''' das [[Herzogtum]] [[Bayern]] geteilt. Kaiser [[Ludwig der Bayer]] behält [[Oberbayern]] und Gebiete nördlich von Regensburg, die Erben seines Bruders Rudolf erhalten die Rheinpfalz und die Oberpfalz.
 
Kaiser Ludwig IV. trat Rudolf II. (… von der Pfalz oder der "Blinde") und Ruprecht I. (… von der Pfalz bzw. der Rote), Söhne seines Bruders Rudolf, die [[Kurpfalz|Rheinpfalz (auch Kurpfalz)]] und die Oberpfalz ab.  


Kaiser Ludwig IV. trat Rudolf II. (… von der Pfalz oder der "Blinde") und Ruprecht I. (… von der Pfalz bzw. der Rote), Söhne seines Bruders [[Rudolf I.|Rudolf]], die [[Kurpfalz|Rheinpfalz (auch Kurpfalz)]] und die [[Oberpfalz]] ab.
==Kurwürde ==
==Kurwürde ==
Im Hausvertrag war auch geregelt, dass das Recht der ''Kaiserwahl (die Kur'' im Heiligen Römischen Reich dt. Nation) abwechselnd von pfälzischen und bayerischen [[Wittelsbach]]ern wahrgenommen werden sollte; später in der ''Goldenen Bulle'' wurde dieses Recht jedoch alleine der älteren pfälzischen Herrscherlinie zugesprochen, was nach der [[Reformation]] Grundlage der Streitigkeiten in der "causa palatina" wurde: Ab dem westfäl. Frieden [[1623]] lag die Kurwürde nur bei der bayerischen/katholischen Linie. Der Konflikt wurde 1648 teilweise durch Kurwürden für beide Linien gelöst.
Im Hausvertrag war auch geregelt, dass das Recht der ''Kaiserwahl (die Kur'' im Heiligen Römischen Reich dt. Nation) abwechselnd von pfälzischen und bayerischen [[Wittelsbach]]ern wahrgenommen werden sollte; später in der ''Goldenen Bulle'' wurde dieses Recht jedoch alleine der älteren pfälzischen Herrscherlinie zugesprochen, was nach der Reformation Grundlage der Streitigkeiten in der "causa palatina" wurde: Ab dem westfälischen Frieden [[1623]] lag die Kurwürde nur bei der bayerischen/katholischen Linie. Der Konflikt wurde 1648 teilweise durch Kurwürden für beide Linien gelöst.
 
==Namen der Landesteile==
==Namen der Landesteile==
Nach der Teilung wurde der alte bayerische [[Bayern|Nordgau]] zunächst ''das Land der Pfalz zu Bayern'' genannt. Da es geographisch höher lag als die rheinische Pfalz, bürgerte sich seit dem 15. Jahrhundert der Name ''„Obere Pfalz, Oberpfalz“'' ein.
Nach der Teilung wurde der alte bayerische [[Bayern|Nordgau]] zunächst ''das Land der Pfalz zu Bayern'' genannt. Da es geographisch höher lag als die rheinische Pfalz, bürgerte sich seit dem 15. Jahrhundert der Name ''„Obere Pfalz, Oberpfalz“'' ein.
==Erbfall==
==Erbfall==
Eine Bestimmung des Hausvertrags wurde im Jahr [[1777]] durch das Aussterben der ludovizischen/bayerischen Linie auf einmal aktuell. Der Passus des Hausvertrags besagte, dass beim Aussterben einer Linie im Mannesstamm die andere deren Territorien und Rechte erben sollte.  
Eine Bestimmung des Hausvertrags wurde im Jahr [[1777]] durch das Aussterben der ludovizischen/bayerischen Linie aktuell. Der Passus des Hausvertrags besagte, dass beim Aussterben einer Linie im Mannesstamm die andere deren Territorien und Rechte erben sollte.  


Das Erbe von Kurfürst [[Maximilian III. Joseph]] in [[München]] trat dann nämlich [[Karl Theodor]] aus der Linie Pfalz-Neuburg-Sulzbach an, der [[Kurfürst]] des nun unter ihm wieder vereinigten ''Pfalz-Bayern'' wurde.  
Das Erbe von Kurfürst [[Maximilian III. Joseph]] in [[München]] trat dann nämlich [[Karl Theodor]] aus der Linie Pfalz-Neuburg-Sulzbach an, der [[Kurfürst]] des nun unter ihm wieder vereinigten ''Pfalz-Bayern'' wurde.  
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[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Wittelsbacher]]
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