Magistrat

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Der Magistrat von München war von 1818 bis 1919 die Verwaltung der Stadt verantwortlich.

Er setzte sich aus zwei Kammern zusammen: Die Erste Kammer bestand aus zwei Bürgermeistern und zwei Ratskollegien. Die Zweite Kammer bestand aus dem Kollegium der Gemeindebevollmächtigten, die von den wahlberechtigten Bürgern direkt gewählt wurden. Diese beiden Kammern wurden 1919 zum Münchner Stadtrat vereinigt.

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