Nichtraucherschutz

In Bayern, also auch in München, wurde bei einem Volksentscheid am 4. Juli 2010 beschlossen (von fast zwei Dritteln der Wählenden), dass das Rauchen in Kneipen, Gaststätten und Bierzelten ohne Ausnahmen zu verbieten sei. Also wird in Zukunft der rauchfreie Raum die Regel sein. Der Nichtraucherschutz soll Vorrang vor dem Recht haben, anderen die Atemluft mit Tabakqualm zu versetzen. Die Minderheit der Raucher muss sich künftig Orte wegen der vielfältigen Rauchverbote suchen, an denen es außerhalb der eigenen Wohnung in geschlossenen Räumen möglich ist, legal Nikotin in der Anwesenheit anderer glimmen zu lassen.

Abstimmungsergebnisse:

Es gab in der Stadt keinen Stadtbezirk, in dem die Rauch-Befürworter eine Mehrheit errungen hätten. Die Ablehnung lag in einem Bereich zwischen 54% und 66%. Die Wahlbeteiligung lag insgesamt bei 39,6 Prozent.

Der 28-jährige Sebastian Frankenberger war als Initiator des Volksentscheids der Sieger des Tages. Er konnte bei der Wahlparty im Stemmerhof in München-Sendling am Sonntagabend mit vielen anderen rauchfrei feiern. Für die CSU und Ministerpräsident Horst Seehofer (ehemaliger Bundesgesundheitsminister) war der Entscheid nach dem jahrelangen Hin und Her beim Nichtraucherschutz blamabel. Die CSU hatte jedoch auf einen Wahlkampf gegen den Gesetzentwurf verzichtet. Positiv daran ist, dass es für eine zunächst unpopuläre Maßnahme nun eine Befragung der Bevölkerung und in der Folge deren Entscheid gilt.

Das Gesetz trat zum 1. August 2010 in Kraft. Obwohl dieser auch ein Rauchverbot in Festzelten vorsah, bekundete die Stadtverwaltung, eine Durchsetzung des Rauchverbots auf dem Oktoberfest im Jahre 2010 noch nicht erzwingen zu wollen. Die Wiesn-Wirte verhängten dennoch schon 2010 ein Rauchverbot in den Festzelten und schenkten uneinsichtigen Rauchern kein Bier mehr aus. Das Rauchverbot wird seither weitgehend eingehalten.

Eine nachträgliche Gesetzesänderung oder gar ein neues Volksbegehren mit dem Ziel der Aufweichung des Rauchverbots erscheint auch viele Jahre später nicht mehrheitsfähig.

Weblinks

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