Denkmalschutz

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Erster Ansprechpartner für Fragen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in München ist als Untere Denkmalschutzbehörde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, eine Behörde der Stadtverwaltung München im Alten Technischen Rathaus und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Sie sind die Anlaufstellen für Eigentümer, Bauherren, Planer, Architekten usw., die hier Auskunft über das Baugenehmigungs- und das Erlaubnisverfahren nach dem Bay. Denkmalschutzgesetz, über Fragen der denkmalgerechten Instandsetzung und Nutzung eines Baudenkmals, über Fördermöglichkeiten erhalten können.

Organisation

Oberste Denkmalschutzbehörde
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Beratendes Gremium
Landesdenkmalrat
Höhere Denkmalschutzbehörden
Regierungen
Untere Denkmalschutzbehörden
Landratsämter, kreisfreie Gemeinden, Große Kreisstädte und einige Gemeinden
Denkmalfachbehörde
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Ziele des Denkmalschutzes, Denkmalschutzgesetz

Artikel 1 des Denkmalschutzgesetzes (DschG)
"Die Erhaltung des Denkmales … liegt im Interesse der Allgemeinheit.“
„Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 DschG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“

Zur Kenntlichmachung in einem bewaffneten Konflikt besteht die Möglichkeit solche Gebäude mit der Denkmalplakette, einem Symbol nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut zu markieren (über einander auf Eck gestellte blaue Rechtecke auf weißem Grund.)

Denkmalgeschütztes in München (Auswahl)

Bayerischer Denkmal-Atlas

Meist (seit 2013) ist der Nachweis von Denkmälern (Gebäuden) oder Bodendenkmäler leicht im Bayerischen Denkmal-Atlas in ihrer Ausdehnung und dem Aktenzeichen nach möglich. Er ist als Nachfolge für die Datei im BayernViewer -denkmal erstellt worden. Zusätzlich zur räumlichen Darstellung der Denkmäler im Atlas stellt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege den derzeit bekannten Denkmalbestand je Gemeinde oder gemeindefreiem Gebiet in Textform zur Verfügung. Dabei wird zusätzlich bei jedem Objekt der Stand der Nachqualifizierung ("nachqualifiziert" / "nicht nachqualifiziert") angegeben. Bei nicht geprüften Objekten wird zudem darauf hingewiesen, dass sie im Bayerischen Denkmal-Atlas noch nicht kartiert sein können ("im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert")!

Es bleibt zu beachten, dass die Denkmaleigenschaft eines Hauses (oder -Teils) nicht von der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste und von der Kartierung im Bayerischen Denkmal-Atlas abhängt. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Erst die Beteiligung der zuständigen Genehmigungs- und Denkmalfachbehörden gibt die verbindliche Auskunft.

Zeitungsartikel zum Thema

Siehe auch

weblinks

Wikipedia.png
Das Thema "Denkmalschutz" ist aufgrund seiner überregionalen Bedeutung auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten.
Die Seite ist über diesen Link aufrufbar: Denkmalschutz.